Kind mit Diabetes hat Anspruch auf Hilfe in der Kita
BREMEN (mwo). Ein Kind mit Diabetes kann Anspruch auf eine persönliche Assistenz im Kindergarten haben. Mit einem schriftlich veröffentlichten Beschluss verpflichtete das OVG Bremen die Hansestadt, die entsprechenden Kosten für ein vierjähriges Mädchen im Wege der Eingliederungshilfe zu übernehmen.
Die von der überörtlichen Sozialhilfe gezahlte Eingliederungshilfe soll Behinderten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dass der bei dem Mädchen diagnostizierte Diabetes mellitus Typ 1 eine Krankheit sei, "schließt die Annahme einer Behinderung nicht aus", heißt es in dem Beschluss des 3. OLG-Senats für Sozialgerichtssachen.
Die Vierjährige müsse ständig beobachtet, ihre Nahrungsaufnahme überwacht und die Blutzuckerwerte regelmäßig gemessen werden. Der Hinweis auf die allgemeine Aufsichtspflicht der Erzieherinnen gehe angesichts dieser hohen Anforderungen fehl, und auch die Leistungen der Krankenkasse zur häuslichen Krankenpflege reichten nicht aus.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen, Az: OVG S3 B 10/09