Kinderärzte gegen unnötige Schönheits-Ops

KÖLN (ras). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unterstützt das Recht von Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht indizierten kosmetischen Eingriffen am oder im Körper.

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Nach Ansicht von BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann würden Pädiater nur dann bei Kindern und Jugendlichen eine Indikation zu einem kosmetisch-chirurgischen Eingriff stellen, wenn eine angeborene Fehlbildung vorliegt.

Dazu zählen zum Beispiel Spaltbildungen des Gesichtsschädels, Kieferanomalien mit Funktionseinschränkung, Syndaktylie, überzählige Finger oder Zehen, Fehlbildungen der Ohrmuschel, eine ausgeprägte Trichterbrust oder eine Verletzungs- oder Krankheitsfolge mit entstellenden Folgen.

Der BVKJ plädiert dafür, solche Eingriffe grundsätzlich in kinderchirurgischen Abteilungen vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, sollte zuvor ein Konsil mit einem Kinderchirurgen stattfinden, forderte Hartmann.

Schönheitschirurgische Eingriffe, mit denen ein bestimmtes Schönheitsideal verfolgt wird, lehnt der BVKJ bei Minderjährigen auch mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab.

Zudem fordert der Verband, Piercings und Tätowierungen sollten bei Minderjährigen grundsätzlich tabu sein.

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