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Kliniken müssen bis zum 30. Juni berichten

Veröffentlicht:

BERLIN (ble). Die etwa 2000 Kliniken müssen den Kassen künftig bis zum 30. Juni eines jeden Jahres über ihre Struktur- und Leistungsdaten und ihr internes Qualitätsmanagement des Vorjahres Bericht erstatten. Heute tritt ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft.

Bislang hatten die Kliniken hierfür bis Ende August eines jeden Jahres Zeit. Im Gegenzug gewährt die neue Regelung den Kliniken jetzt bis zum Ende eines jeden Jahres, Angaben zur externen stationären Qualitätssicherung zu machen. Ziel sind aktuelle und möglichst vollständige Berichte.

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