Kritik an GBA-Beschluss

Kliniken wollen Notfallkonzept entschärfen

DKG appelliert an Gesetzgeber, von einer Vorgabe zur Festlegung von Abschlägen abzusehen.

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BERLIN. Die Reform der Notfallversorgung führt weiterhin zu Unruhe in der Gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) setzt alle Hebel in Bewegung, die Einführung des gestuften Notfallkonzeptes zumindest teilweise auszubremsen.

In einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bittet DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum jetzt um eine Gesetzesinitiative, um Kürzungen bei mehr als 600 Krankenhäusern abzuwenden.

Hintergrund ist das Drei-Stufen-Konzept zur Notfallversorgung, das der GBA am 19. April gegen die Stimmen der Krankenhausseite beschlossen hat. Um weiterhin Zuschläge für die Notfallversorgung zu erhalten, muss ein Krankenhaus mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirugie und Innere verfügen. Zudem müssen sechs Intensivbetten bereit stehen, davon drei mit der Möglichkeit zur künstlichen Beatmung. Nach gegenwärtigem Stand erfüllen 628 Krankenhäuser diese Voraussetzungen nicht.

Ihnen würden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben für jede Behandlung 50 Euro abgezogen, die in die Finanzierung der Zuschläge für die 1120 Krankenhäuser mit Basisnotfallversorgung oder sogar höherer Ausstattung fließen sollen.

Baum macht die Abgeordneten von Union und SPD auf mögliche Konsequenzen aufmerksam. "Ein Krankenhaus, das nur eine Innere und eine Geburtsabteilung hat, müsste für sämtliche Leistungen einschließlich der Geburten Kürzungen hinnehmen", schreibt er.

Die Zeit drängt. Bis zum 30. Juni müssen DKG und GKV-Spitzenverband unterstützt vom DRG-Institut INEK Zu- und Abschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung beziehungsweise Nichtteilnahme verhandeln. Das regelt das Krankenhausentgeltgesetz. Im Raum steht derzeit ein Betrag, der bei der Einführung des DRG-Systems 2003 festgelegt wurde. Häuser, die keine Notfallpatienten aufnehmen, nehmen einen Abschlag von 50 Euro je Fall in Kauf.

So sind sie indirekt an den Gemeinkosten für die Notfallversorgung beteiligt. Für die DKG wäre eine Übernahme der 50-Euro-Regel in die neue Notfallwelt "völlig inakzeptabel". Zumal die allgemeine Hilfeleistungspflicht für alle Krankenhäuser damit ja nicht entfällt.

Die DKG appelliert deshalb an den Gesetzgeber, von einer gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Abschlägen insgesamt Abstand zu nehmen. Zusatzkosten der Krankenhäuser wegen des Notfallstufenkonzeptes sollten vielmehr aus einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Anhebung der Fallpauschalen finanziert werden. (af)

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