Kliniköffnungen verfassungswidrig?
KÖLN (iss). Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) fordert, dass Kliniken, die für die ambulante Behandlung von Patienten zugelassen werden, denselben Qualitätsanforderungen genügen müssen wie niedergelassene Onkologen.









