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Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz

Gesundheitsausschuss des Bundesrats lässt von Nina Warkens Sparpaket wenig übrig

Im Bundesrat zeichnet sich eine massive Ablehnungsfront gegen das GKV-Sparpaket ab. Die meisten finanzwirksamen Instrumente sollten gekippt werden, wenn es nach dem Willen des federführenden Fachausschusses geht.

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Ein Sparschwein wird mit einem Hammer zerschlagen.

Geht es nach dem Willen des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, bleibt vom GKV-Sparpaket der Bundesregierung wenig übrig.

© twinsterphoto / stock.adobe.com

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats rät den Ländern, das im Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz angelegte Sparpaket an vielen Stellen zusammenzukürzen. Allerdings gilt der Entwurf formal als zustimmungsfrei im Bundesrat.

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angestrebte Einsparsumme von rund 16 Milliarden Euro könnte auf diesem Wege nicht realisiert werden. Die Länderkammer entscheidet in ihrer Sitzung am 12. Juni, ob sie den Ausschussempfehlungen folgt. Einen Tag zuvor wird der Entwurf erstmals im Bundestag beraten.

Bremsen möchte der Gesundheitsausschuss insbesondere beim geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für eine schnellere Terminvergabe und -vermittlung. Dieser Schritt sei „verfrüht“ und sollte „im Kontext des Primärversorgungssystems in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der konkreten Steuerungswirkung“ geprüft werden.

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Unter anderem folgende geplante Einsparungen lehnt der Ausschuss ab, bietet aber keine (Spar-)Alternativen an:

  • Senkung der befundbezogenen Festzuschüsse für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen: Begründung - die Festzuschüsse seien an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Es sei „kein Grund ersichtlich, auf das Niveau des Jahres 2020 zurückzufallen.“
  • Vorgaben für die Vereinbarung des Veränderungswerts im Krankenhaus: Kostensteigerungen würden in den folgenden Jahren systematisch nicht mehr gedeckt werden. Die Folge sei eine dauerhafte Finanzierungslücke und eine Entkopplung von Kosten und Erlösen.
  • Vollständige Kopplung der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) an Beitragssatzstabilität und Fixkostendegression: „Die HzV wird fiskalisch gleichgestellt mit extrabudgetären Leistungsbereichen – ohne ihre besondere Versorgungsfunktion adäquat zu berücksichtigen.“
  • Abschaffung der Zuschläge für die Organspende-Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte: „Ihre Streichung würde weder der generellen Bedeutung des Themas Organspende gerecht noch der Bedeutung der Aufklärung, Information und Beratung im Besonderen.“
  • Einschränkung der Entbudgetierung des Versorgungsbereichs der Kinder- und Jugendmedizin: „Die langfristige Sicherstellung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung (...) muss Vorrang vor kurzfristigen Einspareffekten haben.“
  • Rückführung der psychotherapeutischen Behandlungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: Zu erwarten sei in Folge ein „Rückgang von Behandlungskapazitäten, längere Wartezeiten und eine destabilisierte Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen“.
  • Rabattverträge für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung: „Die Regelung stellt einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand dar.“
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Eine komplette Neujustierung fordert der Fachausschuss bei den geplanten Einsparungen für Arzneimittel. Der Gesetzentwurf solle sich auf kurzfristige Einsparungen fokussieren. Dagegen sollten Reformen der Preisbildung für patentgeschützte Arzneimittel herausgenommen werden: „Eine strukturelle Reform der Arzneimittelpreisregulierung sollte im Rahmen des Pharma- und Medizintechnikdialogs beraten und erst im Anschluss umgesetzt werden.“

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, zeigte sich besorgt über die Beschlussempfehlungen des Bundesrats-Gesundheitsausschusses: „Gebot der Stunde muss jetzt sein, auch gegen den von Seiten der Leistungserbringer organisierten Widerstand standhaft zu bleiben. Das Sparpaket darf nicht weiter zerpflückt werden“, forderte Reimann. (fst/af)

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