Knappschaft will auf Zusatzbeitrag verzichten

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat bekräftigt, dass sie in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag fordern will. Die Knappschaft konnte sich in den ersten Monaten des Jahres über ein kräftiges Mitglieder-Plus freuen. Die Zahl der Mitglieder stieg seit 1. Januar um mehr als 38 000 auf 1,4 Millionen. Nach Angaben der KBS ist ihr Haushalt 2010 mit über 40 Milliarden Euro der drittgrößte Etat im Bereich der Sozialversicherung. "Allein 28,3 Milliarden Euro sind für Versicherungsleistungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung eingeplant."

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen