Krankenkassen

Koalition lockert Regeln für den Zusatzbeitrag

Mit Änderungsanträgen zum Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) will die Koalition Verzerrungen im Wettbewerb der Kassen entgegenwirken.

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Mit den geplanten Änderungen im Versorgungsverbesserungsgesetz werden Krankenkassen unter Zugzwang gesetzt – jetzt sollen kleine Kassen doch mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung des Zusatzbeitragssatzes erhalten.

Mit den geplanten Änderungen im Versorgungsverbesserungsgesetz werden Krankenkassen unter Zugzwang gesetzt – jetzt sollen kleine Kassen doch mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung des Zusatzbeitragssatzes erhalten.

© Arno Burgi dpa/lsn

Berlin. Union und SPD versuchen, erwartete Verzerrungen beim Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen im Vorfeld auszugleichen. Dafür wollen sie den Kassen mehr Flexibilität bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge auf den gesetzlich festgelegten Kassenbeitrag von 14,6 Prozent des Bruttolohns zugestehen. Profitieren könnten vor allem sehr kleine Kassen.

Am vergangenen Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent erhöht. Dieser Wert hat eine politische Komponente und ist nicht allein auf den Finanzbedarf der Kassen zurückzuführen. Zusammen mit einem Steuerzuschuss von fünf Milliarden und einem unfreiwilligen Beitrag der Krankenkassen von acht Milliarden Euro aus ihren Rücklagen erlaubt er, die von der Koalition vereinbarte „Sozialgarantie“ einzuhalten. Die besagt, dass alle Sozialbeiträge zusammen 40 Prozent im Jahr 2021 nicht übersteigen dürfen.

Koalition will gegensteuern

Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) wird zudem festgelegt, dass Kassen überhaupt nur dann den Zusatzbeitrag erhöhen dürfen, wenn ihre Rücklagen vier Fünftel einer durchschnittlichen Monatsausgabe unterschreiten. Trotz des Milliardenbeitrags bleiben einigen Kassen höhere Rücklagen erhalten. Sie wären also zum Jahreswechsel in der Lage, den Zusatzbeitragssatz für 2021 überhaupt nicht erhöhen zu müssen.

Mit einem Änderungsantrag zum GPVG mit Datum 3. November, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, will die Koalition nun möglichen Verwerfungen entgegensteuern. Kassen, bei denen absehbar ist, dass ihre Rücklagen erst im Laufe des Jahres unter die Mindestreserve sinken werden, können ihre Zusatzbeiträge ebenfalls ab 1. Januar anheben.

Betreffen könnte dies mit der Techniker Krankenkasse zum Beispiel auch die größte Krankenkasse Deutschlands. Sie steuert mit rund 1,3 Milliarden Euro den höchsten Einzelbeitrag einer Kasse zu den acht Milliarden für die „Sozialgarantie“ bei.

Weniger Risiko für die Kleinen

Zudem können Kassen mit weniger als 50 .000 Mitgliedern einen über das erlaubte Maß erlaubte höheren Zusatzbeitrag ansetzen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, unterjährige Schwankungen zum Beispiel durch Hochkostenfälle aus einer höheren Reserve als eigentlich vorgesehen ausgleichen zu können.

Im Hinterkopf haben die Koalitionäre Wettbewerbsverzerrungen, die sich dadurch ergeben könnten, dass Kassen zu Jahresbeginn aus formalen Gründen bei niedrigen Zusatzbeiträgen bleiben müssen. Diese Konstellation könnte Wanderungsbewegungen der Versicherten von vermeintlich teuren zu vermeintlich günstigeren Kassen auslösen. (af)

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