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Geplante Kabinettsbefassung

Koalitionskrach: SPD will private Pflegeversicherung zur Kasse bitten

Über die Pflegefinanzierung ist ein Streit entbrannt, der tief in politische DNA der Koalitionspartner Union und SPD reicht. Die Frage lautet: Wie viel Vergesellschaftung des Pflegerisikos darf es sein?

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Das Foto zeigt Euro Geldscheine, die einem Stempel mit der Aufschrift Pflege als Stempelkissen dienen...

Auf einer gesetzlichen Regelumg zur Neuordnung der Pflegefinanzen ist der Stempel noch lange nicht drauf. Es geht um Milliarden Euro, die zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung verhandelt werden könnten.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Berlin. Die Debatte um einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung schlägt weiter hohe Wellen. Am Mittwoch (30. September) soll sich das Bundeskabinett mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) befassen. Ob es dazu kommt, ist weiterhin nicht klar.

Ein Grund dafür ist der Griff der SPD nach den Strukturen der Finanzierung der Pflegeversicherungen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch pocht darauf, die privat Versicherten stärker zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung heranzuziehen.

SPD-Gesundheitspolitiker und Arzt Dr. Christos Pantazis forderte gar ein „Signal der Gerechtigkeit“. Hinter der Forderung steht der Gedanke, dass die Risiken, pflegebedürftig zu werden, unter Privatversicherten niedriger lägen als für die gesetzlich Versicherten.

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Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) wird nicht müde, von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil gut fünf Milliarden Euro zurückzufordern, die die Pflegeversicherung während der Corona-Jahre dem Bundeshaushalt geliehen habe. Doch der Bund sträubt sich. Tatsächlich muss die SPV zum Jahresende mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro rechnen. 2027 könnte das Minus sogar bei acht Milliarden Euro liegen.

Die Wissenschaft hat zudem höhere Abflüsse aus der sozialen Pflegeversicherung ausgemacht als nötig. „Die Pflegeversicherung zahlt seit einigen Jahren mehr aus, als sozialpolitisch notwendig ist“, schreibt Professor Martin Werding vom Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum auf Anfrage des Science Media Center (SMC). So würden zum Beispiel die Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile ohne Rücksicht darauf gezahlt, ob die Empfänger sie tatsächlich benötigen.

Wirtschaftsweise fordern „substanzielle Reformen“

Er bezieht sich auf eine Feststellung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der hatte im Frühjahr zur Dämpfung des Beitragsanstiegs „substanzielle Reformen“ angemahnt. Unter anderem sollten die Ausgaben „zielgenau“ begrenzt, die Finanzierung insgesamt generationengerecht aufgestellt werden.

Die Vorsitzende des SVR Wirtschaft hatte dezidiert genau darauf verwiesen. „Die älteren Generationen sollten sich nach ihren Möglichkeiten an den Pflegekosten beteiligen“, betonte Professorin Monika Schnitzer. Der Rat hat vorgerechnet, dass mehr als die Hälfte der Rentnerhaushalte die Kosten stationärer Pflege für eine Person bis zu fünf Jahren aus Einkommen und Vermögen tragen könnten.

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Gleichwohl warnen Fachleute vor einem Fiasko bei der Ausgabenentwicklung in der Pflege: „Im Jahr 2010 waren es noch 22 Milliarden Euro, im Jahr 2025 mit 74 Milliarden mehr als dreimal so viel“, rechnet Professor Boris Augurzky vor. Der „Tsunami“ in der Altenpflege werde Mitte der 30er-Jahre aufkommen, wenn die Babyboomer in das pflegebedürftige Alter kämen, warnt der gesundheitspolitische Sprecher des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Da auch die Renten- und die Krankenversicherung nicht generationengerecht aufgestellt seien, werde die Ungerechtigkeit gegenüber jungen Menschen zunehmen.

Augurzky spricht sich für eine einheitliche Pflegeversicherung mit einer lohnunabhängigen Pauschale für alle aus. Dies wäre ökonomisch sinnvoll. Einen Finanzausgleich unter den bestehenden Verhältnissen hält er dagegen für schwierig. „Bei Neuverträgen kann das anders aussehen“, sagte Augurzky dem Science Media Center.

Befürworter eines Risikoausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung argumentieren, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht gleichmäßig zwischen beiden Systemen verteilt sei. Tatsächlich waren 2024 im System der sozialen Pflegeversicherung 8,1 Prozent der Versicherten pflegebedürftig, bei den privaten Pflegekassen hingegen nur 4,5 Prozent.

Verfassungsgericht: „Pflegevolksversicherung“

„Der Gesetzgeber hat eine Pflegevolksversicherung in der Gestalt zweier Versicherungszweige geschaffen“, zitiert Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang von der Universität Bremen das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe dies in einem Urteil von 2001 unter dem Gesichtspunkt einer ausgewogenen Lastenverteilung für zulässig erklärt.

Die Privatversicherten seien die „besseren Risiken“, äußerte sich Rothgang am Dienstag. Die Pflegeausgaben für eine privat versicherte Person lägen nur halb so hoch wie die für eine sozialversicherte.

In der Konsequenz muss die SPV je Versichertem höhere Leistungen zahlen als ihr privates Pendant. Verschärft wird diese Kostenasymmetrie durch Wanderungsbewegungen zwischen beiden Versicherungssystemen: 2024 wechselten 106.000 Personen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Ihre Altersrückstellungen verblieben bei der PKV, das Versicherungsrisiko hingegen ging auf die GKV respektive die Pflegekassen über.

Bärbel Bas‘ Arbeitsministerium mischt mit

Nach einem Papier, dass dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) zugeschrieben wird, rechtfertigen diese günstigeren Versicherungsrisiken in der PKV einen Ausgleich zwischen der Finanzarchitektur beider Versicherungssysteme. „Gegen einen solchen Ausgleich sprechen auch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, heißt es.

Zwei Regelungsoptionen werden vom BMAS diskutiert. Erstens ein Altersrückstellungsausgleich: Wenn ein Versicherter von der PKV in die SPV wechselt, nimmt er künftig einen sogenannten Übertragungswert mit, der versicherungsmathematisch bestimmt wird. Dieser fließt dann in die Rücklage der SPV. „Dies ist nachvollziehbar, denn die PPV verliert nicht nur einen Versicherten, sondern auch die Verpflichtung, dessen künftige Pflegekosten zu tragen“, so das Ministerium.

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Bei der zweiten Regelungsoption würde ein systemübergreifender Risikostrukturausgleich zwischen PPV und SPV vorgenommen. Basis dafür wären die unterschiedlichen Pflegerisiken – mögliche Parameter könnten die unterschiedliche Prävalenz der Pflegebedürftigkeit oder differierende Fallkosten je Versicherten sein.

Zwei Milliarden Euro im Jahr für Finanzausgleich

Das IGES-Institut hat 2024 in einem Gutachten für das Gesundheitsministerium („Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“) kalkuliert, dass durch einen ausgabeseitigen Finanzausgleich rund zwei Milliarden Euro pro Jahr von der PPV an die SPV fließen könnten.

Die Autoren des BMAS-Papiers argumentieren, der Finanzausgleich müsse die wirtschaftliche Belastbarkeit der privaten Pflegekassen und die Auswirkungen auf die Prämienentwicklung berücksichtigen. Daher sollte der Ausgleich stufenweise eingeführt werden. Im ersten Kalenderjahr wird eine Höhe von maximal 250 Millionen Euro vorgeschlagen. (af/fst)

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