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Krebsregister

Kommt Berlin nicht in die Puschen?

Bis 2017 sollen klinische Krebsregister in den Ländern flächendeckend etabliert sein. Dafür gibt es Fördermittel vom Bund. Doch das chronisch klamme Berlin riskiert, die Förderfristen zu verpassen, warnt die Techniker Kasse.

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BERLIN. Lässt ausgerechnet das Land Berlin mit seiner anhaltenden Mittelknappheit die Förderfristen für die Errichtung des flächendeckenden klinischen Krebsregisters ungenutzt verstreichen? Davor warnt die Techniker Krankenkasse (TK).

"Im Interesse der Patienten sollte es sich das 'klamme‘ Berlin nicht leisten, diesen Termin verstreichen zu lassen", so die Berliner TK-Chefin Susanne Hertzer.

Für den Aufbau der flächendeckenden klinischen Krebsregister bis 2017 erhalten die Bundesländer finanzielle Unterstützung durch die Deutsche Krebshilfe. Sie übernimmt 90 Prozent der geschätzten bundesweiten Investitionskosten von acht Millionen Euro. Berlin kann laut Krebshilfe bis zu 550.000 Euro Investitionsmittel beantragen.

Doch die erste Abgabefrist ist bereits verstrichen. Jetzt gilt eine letzte Frist bis 15. Oktober. Über den aktuellen Stand der Förderanträge erteilt die Deutsche Krebshilfe keine Auskunft. Auch die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung wollte sich zu der Mahnung der TK nicht äußern.

Gemeinsames Register mit dem Land Brandenburg?

"Die Einrichtung des klinischen Krebsregisters ist ein hochkomplexes Vorhaben und erfordert die Klärung vieler rechtlicher, technischer und organisatorischer Fragen", so die Senatsgesundheitsverwaltung auf eine Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Zur Frage der Trägerschaft prüft Berlin aktuell, ob das Register gemeinsam mit Brandenburg aufgebaut werden soll. Die Brandenburger Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) hatte das schon angeregt.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Akzeptanz des Trägers. "Nicht zuletzt wollen wir sowohl die Leistungserbringer und insbesondere die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, als auch die Patientinnen und Patienten zum Mitmachen bewegen. Denn nur so werden wir den geforderten Grad der Vollzähligkeit von mindestens 90 Prozent erreichen können", sagte Senator Mario Czaja der "Ärzte Zeitung". Das ist Voraussetzung für die Förderung durch die Kassen ab 2017.

Neben der Trägerschaft ist laut Senatsgesundheitsverwaltung unklar, wie Beihilfeberechtigte und PKV-Versicherte einbezogen werden können. Außerdem sollen möglichst viele Synergieeffekte zwischen dem klinischen Krebsregister und dem Gemeinsamen Krebsregister der neuen Länder und Berlins entstehen.

Schließlich muss der Datenschutz geregelt werden. "Erst wenn das alles geklärt ist und auch die Fragen zur Bundeseinheitlichkeit der Länder von der Bundesebene beantwortet sind, können wir mit den Arbeiten an einem Gesetzentwurf beginnen", so die Senatsverwaltung.

Die Klärung dieser Fragen ist auch für den Förderantrag an die Krebshilfe nötig. (ami)

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