Konvergenz adé - fürs Honorar zählt das Kodieren

Das Versorgungsgesetz bedeutet bei der Vergütung der Vertragsärzte eine Kehrtwende: Die Honorarkonvergenz wird aufgegeben. Die Ausgangslage in den KVen variiert stark.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Genaues Kodieren gefragt: Die Morbidität vor Ort ist honorarrelevant.

Genaues Kodieren gefragt: Die Morbidität vor Ort ist honorarrelevant.

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Die Re-Regionalisierung ist für etliche KVen ein zweischneidiges Schwert. Denn mit dem Versorgungsgesetz ist die Angleichung der Vergütungen auf ein bundesweit einheitliches Niveau vom Tisch.

Seit Jahresbeginn starten die KVen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen in die neue Honorarwelt.

Die unterbliebene Angleichung der Vergütungen kam etwa der KV Baden-Württemberg fast wie "ein Weihnachtsgeschenk" vor.

Dagegen löste dieser Schritt bei den KVen, die sich zur Gruppe LAVA (Arbeitsgemeinschaft Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch) zusammengeschlossen haben, bittere Enttäuschung aus.

Doch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) lässt Kritik der LAVA-KVen abtropfen. Die Politik habe die asymmetrische Verteilung der Zuwächse zwischen den KVen gewollt, sagte er im April bei einer Veranstaltung der KV Nordrhein.

Er habe "Besuch von 17 KV-Chefs gehabt, die alle mit ihren Statistiken belegen wollten, dass sie die KV sind, die vom Gesetz am meisten benachteiligt ist."

Die Gegner der Honorarkonvergenz säßen vor allem in den Reihen der Ärzteschaft, betonte Bahr.

Im vergangenen November hat die Bundesregierung - diese Kritik vorwegnehmend - anlässlich einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion den Ball an die Selbstverwaltung zurückgespielt: "Die Selbstverwaltung ist gefordert, Leistungsgerechtigkeit und Gleichbehandlung für die Vertragsärzte in den Regionen und im überregionalen Vergleich zu gewährleisten."

Das Versorgungsstrukturgesetz gebe den Vertragsparteien dafür "ausreichende und angemessene Instrumente" an die Hand.

Tatsächlich sind die Vergütungsunterschiede beachtlich. Nach Zahlen der LAVA-Gruppe lag die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung je Versicherten bei allen KVen im Jahr 2010 bei durchschnittlich 348 Euro. Den höchsten Wert verzeichnet Berlin mit 386 Euro, den niedrigsten Westfalen-Lippe mit 321 Euro.

Gesundheitsminister Bahr rührt das nicht: "Alle Analysen zeigen, dass Ärzte nicht allein nach der Vergütung die Entscheidung treffen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben."

Schließlich gebe es keinen "Exodus der Medizinstudierenden aus Düsseldorf nach Mecklenburg-Vorpommern", weil dort die RLV höher sind, sagte Bahr.

Künftig wird bei der Vereinbarung der Gesamtvergütungen der regionale Behandlungsbedarf in den KV-Regionen zu Grunde gelegt. Kein Wunder, dass die KV Nordrhein den Praxen neuerdings nach der Prüfung der Abrechnung Vorschläge zur Änderung der Kodierung macht.

Und so steht es im Gesetz: Paragraf 87b SGB V

(1) Die KV verteilt die vereinbarten Gesamtvergütungen an die Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigten Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, getrennt für die Bereiche der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung. Die KV wendet bei der Verteilung den Verteilungsmaßstab an, der im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festgesetzt worden ist. (...)

(2) Der Verteilungsmaßstab hat Regelungen vorzusehen, die verhindern, dass die Tätigkeit des Leistungserbringers über seinen Versorgungsauftrag (...) oder Ermächtigungsumfang hinaus übermäßig ausgedehnt wird; dabei soll dem Leistungserbringer eine Kalkulationssicherheit hinsichtlich der Höhe seines zu erwartenden Honorars ermöglicht werden. Der Verteilungsmaßstab hat der kooperativen Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen angemessen Rechnung zu tragen; dabei können auch gesonderte Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen vorgesehen werden.

Was die KBV wollte - und was sie bekam

Die KBV konnte ihre Wünsche in den parlamentarischen Beratungen über das Versorgungsgesetz nur zum Teil durchsetzen.

Erfolg hatte sie mit dem Ziel, ihre Rolle bei der Honorarverteilung zurückzuschrauben. Bei der Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss am 19. Oktober 2011 hieß es, der Gesetzgeber möge "die Regionalisierung der Honorarverteilung wieder herstellen". Genau das geschah.

Keine Chance aber hatte eine andere Forderung. Die KBV wollte die Angleichung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung je Versicherten in denjenigen KV-Bezirken erreichen, in denen die Gesamtvergütung unterdurchschnittlich ist.

Das sollte "nicht zu Lasten der übrigen KV-Bezirke" gehen. Diese Forderung blieb Papier.

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