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Ärzte-Allianz

Korruptionsgesetz wird Niederlassung nicht fördern

Veröffentlicht:

BERLIN. Als niederlassungsfeindlich charakterisiert die Allianz Deutscher Ärzteverbände das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen.

Das Gesetz werde nicht dazu beitragen, die flächendeckende Versorgung durch Praxisärzte weiter zu gewährleisten, heißt es in einer Stellungnahme des Zusammenschlusses der großen ärztlichen Berufsverbände.

Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei für den Arzt nicht zweifelsfrei erkennbar, ob sein medizinisch und wirtschaftlich sinnvolles Handeln am Ende nicht doch strafbar werde.

Zwar erkenne der Kabinettsbeschluss Kooperationen von Ärzten an, es bleibe jedoch ein nicht kalkulierbares Strafbarkeits- und Kriminalisierungsrisiko durch die fortbestehende Weite und Unschärfe der Tatbestandsdefinition.

Hohes Konfliktpotenzial

Das Recht der Kassen und Versicherer, Strafanträge zu stellen, berge zudem hohes Konfliktpotenzial, warnen die Ärzteverbände. Kostenträger könnten versucht sein, sich zur Lösung von Abrechnungskonflikten strafrechtlicher Mittel zu bedienen.

Der Entwurfstext verwendet Begriffe wie "in unlauterer Weise" und "angemessene Vergütung". Auf die Auslegbarkeit dieser Termini verweisen die Ärztekammern. Unbestimmte Rechtsbegriffe führten zu Rechtsunsicherheiten, sagte der hessische Ärztekammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

Weiterentwicklung angemahnt

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (SPD), verteidigte den Gesetzentwurf. Vor allem der Behandlung von Krebserkrankungen, bei denenes um Leben und Tod gehe, müsse der Patient sicher sein, dass allein medizinische und nicht monetäre Gründe für eine Therapie- oder Verordnungsentscheidung maßgebend seien, sagte Franke.

Für eine Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes in diese Richtung plädiert auch der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak. Aufgenommen werden sollte die "schwere Gesundheitsschädigung des Patienten", um den Schutzzweck des Gesetzes zu verdeutlichen.

Luczak spricht sich auch für einen gesetzlich definierten kurzen Draht zwischen Staatsanwalschaften und Ärztekammern aus. Wenn die Kammern Akteneinsicht erhalten könnten, könnten sie schneller berufsrechtliche Sanktionen verhängen.

Dies sei derzeit nicht möglich, sagte Luczak.Der Abgeordnete sprach sich zudem dafür aus, auch Heilpraktiker in den Kreis der Normadressaten aufzunehmen, um keine Strafbarkeitslücke offen zu lassen. (af)

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