Kostenerstattung - Richter billigen höhere Eigenanteile
KASSEL (mwo) Wer in der GKV die Kostenerstattung wählt, muss höhere Eigenanteile für Medikamente zahlen. Die Kassen müssen nur den Betrag erstatten, den sie auch für direkte Sachleistungen bezahlen würden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG).
Seit 2004 können sich gesetzlich Versicherte auch für die Kostenerstattung entscheiden. Wie Privatversicherte zahlen sie die Leistung dann zunächst selbst und reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein. Apotheken gewähren bei einem Barverkauf aber nicht bestimmte Rabatte, die sie mit den Kassen vereinbart haben.
Trotzdem muss die Kasse nur den Betrag erstatten, den auch die Apotheke bekäme, urteilte das BSG. Zudem darf die Kasse einen Beitrag für den erhöhten Verwaltungsaufwand einbehalten.
Damit wies das BSG die Klage einer Rentnerin aus dem Saarland ab, die über die regulären Zuzahlungen hinaus bis über 16 Prozent der Arzneimittelpreise aus eigener Tasche gezahlt hatte.
Urteil des Bundessozialgerichts,
Az: B 1 KR 1/09 R