Telematikinfrastruktur

Schwachstellen bei Heilberufsausweisen: Kartenaustausch nicht auf die lange Bank schieben!

Mit Ablauf des 30. Juni werden die elektronischen Heilberufsausweise einiger Hersteller nicht mehr gültig sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erinnert Ärztinnen und Ärzte, die betroffen sind, jetzt rasch zu handeln.

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Vertragsärztinnen und -ärzte, die ihren eHBA austauschen müssen, sollten bereits Post vom Kartenanbieter bekommen haben. Die KBV warnt davor, die Frist bis zur Deadline am 30. Juni auszureizen.

Vertragsärztinnen und -ärzte, die ihren eHBA austauschen müssen, sollten bereits Post vom Kartenanbieter bekommen haben. Die KBV warnt davor, die Frist bis zur Deadline am 30. Juni auszureizen.

© medisign

Berlin. Die Aufrufe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Sachen elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B) werden drängender: Ärzte und Psychotherapeuten, die noch einen alten elektronischen Arztausweis nutzen, der ausschließlich mit dem RSA-Algorithmus verschlüsselt, sollten einer etwaigen Aufforderung ihres Anbieters möglichst schnell nachkommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte beantragen, rät die KBV. Dies gelte auch, wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch aktuell ist.

Betroffen vom Austausch seien zudem nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen ECC-fähigen eHBA und keinen ECC-fähigen Praxisausweis haben. Ausgetauscht werden müssten teilweise auch Heilberufsausweise, die bereits das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen. Das gleiche gilt für Praxisausweise (SMC-B-Karte).

Digitale Signatur mittlerweile unverzichtbar

Ohne die Praxiskarten ist ein Zugang zur TI und ihren Anwendungen nicht möglich, der eHBA ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, elektronische Rezepte, E-Arztbriefe und eAU digital zu signieren.

Aufgrund von Produktions- und Lieferproblemen der Kartenhersteller im vorigen Jahr habe die KBV für Heilberufs- und Praxisausweise eine Fristverschiebung um ein halbes Jahr durchsetzen können. Ursprünglich sollten alle Karten, die das ECC-Verfahren nicht unterstützen, bis Jahresende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden, bevor sie am 1. Juli automatisch deaktiviert werden. Danach sind die Ausweise nicht mehr nutzbar.

Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care

Bei den Heilberufsausweisen, die bereits ECC-fähig sind und trotzdem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbieter D-Trust und SHC+Care. Laut Hersteller gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb ebenfalls längstens bis 30. Juni für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden, also zum Beispiel für E-Rezepte.

Neuere Karten von medisign ebenfalls betroffen

Auch einige neuere Karten von medisign müssen den Angaben zufolge ausgetauscht werden, auch wenn es hier laut Hersteller nicht um ein Sicherheitsproblem geht. Die betroffenen Karteninhaber – es geht laut medisign um rund 2600 eHBA – seien angeschrieben worden. Kosten für den Austausch entstünden keine. Die Deadline hierfür ist ebenfalls der 30. Juni. (eb)

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