Beschlüsse der Gesundheitsminister
Neuer ÖGD-Pakt: Länder dringen auf rasche Verhandlungen mit dem Bund
Öffentlicher Gesundheitsdienst, Prävention und Bedarfsplanung sind drei der Themen, die bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz verhandelt wurden. Adressat der Forderungen ist jeweils der Bund.
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Die Gesundheitsämter haben personell und technisch vom Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst profitiert. Ob diese Vereinbarung über 2026 hinaus fortgeschrieben wird, ist derzeit unklar.
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Berlin/Weimar. Die Gesundheitsminister der Länder machen Druck auf den Bund bei der Fortschreibung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dringen die Landesminister die Bundesregierung, „zeitnah Gespräche zur Ausgestaltung mit einer verbindlichen Finanzierungsbeteiligung aufzunehmen“.
Die GMK verweist in ihrem Beschluss auf die wachsenden Aufgaben des ÖGD, die eine „inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des ÖGD nach sich ziehen werde. „Bund, Länder und Kommunen müssen diesen Prozess gemeinsam gestalten und unterstützen“, fordert die Länderminister.
„Pfad der Digitalisierung des ÖGD fortsetzen“
Das Bundesgesundheitsministerium solle daher den im Juni vergangenen Jahres begonnenen Austausch mit dem GMK-Vorsitzland und sechs weiteren Bundesländern fortführen. Frühzeitig sollte dabei das Bundesfinanzministerium einbezogen werden – denn im Kern geht es um die Frage, ob und wie der Bund seine bis Ende 2026 zugesagte Förderung im Rahmen des ÖGD-Pakts fortsetzen will. „Die Länder sind sich einig, dass der begonnene Pfad der Digitalisierung gemeinsam mit dem Bund fortgesetzt werden muss“, heißt es dazu. Bis zu 800 Millionen Euro hat der Bund bisher für das Zielbild eines „digitalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ zur Verfügung gestellt.
Der Bund hat seit dem Start des Pakts im Jahr 2021 insgesamt vier Milliarden Euro für Personal und Ausstattung des ÖGD bereit gestellt. Bis Ende 2024 sind aus Paktmitteln Stellen im Umfang von 5.210 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) geschaffen worden. Doch bei der jüngsten GMK-Tagung ließ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erkennen, dass in der Koalition noch keine Einigung darüber absehbar ist, wie eine Fortführung des Pakts im Bundeshaushalt finanziell abgebildet werden könnte.
Gesundheit in allen Politikfeldern – nur mit einem starken ÖGD
In ihrem Leitantrag schließlich spricht sich die GMK dafür aus, Prävention und Gesundheitsförderung müssten „als zentrale Säulen des Gesundheitssystems ausgebaut werden“. Als eines von sechs Zielen fordern die Länderminister den Bund auf, das Präventionsgesetz weiterzuentwickeln. Dabei müsse es insbesondere um eine „stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ gehen.
Die Förderung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit und die Intensivierung der kommunalen Gesundheitsförderung im Sinne von „Präventionsketten“ werden als weitere Ziele genannt. Die stärkere Berücksichtigung von Public Health (Health in/for all Policies) in den Entscheidungsprozessen anderer Ressorts – genannt werden insbesondere Umwelt, Bildung, Soziales, Stadtentwicklung und Verkehr – sei nur möglich, wenn zugleich der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werde. Hier schließt sich der Kreis mit Blick auf die Forderung, den ÖGD-Pakt über 2026 hinaus fortzusetzen.
Die Einrichtung eines zentralen ÖGD-Instituts auf Bundesebene ist unter der Ampel-Koalition nicht gelungen. Der aktuelle Vorhabenplan des BMG enthält bislang nicht die Neuauflage eines vergleichbaren Gesetzgebungsvorhabens.
Als große Baustelle haben die Ländergesundheitsminister in einem weiteren Beschluss die Bedarfsplanung markiert. Diese müsse vom Bund mit „zeitnah“ mit dem Ziel überarbeitet werden, „eine zielgenauere Planung und Steuerung der Versorgung zu ermöglichen und die Rolle der Länder in den Verfahren zu stärken“. Erwartet wird dabei, dass das BMG hier „frühzeitig den Dialog“ mit den Ländern sucht. (fst)