PID

Länder machen Weg frei

Zunächst drohte das Vorhaben zu scheitern: Doch am Freitag stimmte der Bundesrat der Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik zu.

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BERLIN. Nach monatelangem Streit mit der Bundesebene hat die Länderkammer am Freitag der "Verordnung zur Regelung der Implantationsdiagnostik" (PIDV) von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zugestimmt.

Allerdings forderten die Länder einige Änderungen: Unter anderem soll die Zahl der Zentren zur Durchführung der PID begrenzt werden. Das sah der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bislang nicht vor.

Der Gesundheitsminister lenkte jetzt in dieser Frage ein und zeigte sich trotz der Änderungswünsche "sehr zufrieden": Diese würden jetzt schnell auf den Weg gebracht, "damit es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare" gebe. Das Bundeskabinett muss allerdings der geänderten Fassung erneut zustimmen.

Die Ethikkommissionen der Länder, die über die Genehmigung der Diagnostik im Einzelfall entscheiden, sollen bundesweit einheitlich besetzt werden.

Bahr hatte im Vorfeld für diesen Weg plädiert: "Es ist nicht sinnvoll, dass wir in Deutschland verschiedene Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung haben."

Auf das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hatte sich der Bundestag nach langen emotionalen Diskussionen zwischen überfraktionellen Bündnissen im Juni 2011 geeinigt.

Kern des Gesetzes ist ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik: In begrenzten Ausnahmefällen soll es Paaren erlaubt sein, ihren Kinderwunsch mittels Gentests an Embryonen zu erfüllen.

Doch auch denen blieb die PID bislang verwehrt, da es nach wie vor keine Rechtsverordnung gibt. Mit der Entscheidung des Bundesrates sei diese jetzt jedoch auf einem guten Weg, so Bahr.

Der Gesundheitsminister hatte für seine Rechtsverordnung viel Gegenwind aus den Ländern erhalten. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass die Verordnung die Zahl der Zentren für Präimplantationsdiagnostik nicht beschränkt hatte.

PID-Gegner kritisierten dies scharf und fürchteten: Eine unbegrenzte Zahl von Zentren schaffe sich ihre eigene Nachfrage. Aus Sicht Bahrs war diese Kritik überzogen: "Es geht um wenige Fälle in Deutschland, die jedoch berühren. Die Verordnung kann gar nicht anders, als dass sie sich in den engen Spielraum, den das Gesetz zulässt, bewegt." (sun)

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