Länder müssen mehr für Transplantationen tun

BERLIN (ami). Das Transplantationsgesetz weist mehrere Lücken auf. Diese Auffassung vertritt der Medizinrechtler Professor Hans Lilie, Vorsitzender der ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK).

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"Wir brauchen ein stärkeres Engagement der einzelnen Bundesländer", sagte Lilie zum Auftakt des BÄK-Symposiums "Organspende und -transplantation in Deutschland" am Mittwoch in Berlin. Sie müssten flächendeckend in ihren Ausführungsgesetzen verankern, dass Kliniken einen Transplantationsbeauftragten vorhalten müssen. Bislang sei das nur in einigen Bundesländern vorgesehen. Der Jurist verweist auf das Beispiel Spanien. Dort habe die Einführung von Transplantationskoordinatoren mit Oberarztgehältern zu einem Anstieg der Organspenden geführt.

Widerspruchslösung? Nur eine Scheindebatte!

Dagegen hat der Rückgang der Spenden in Deutschland zuletzt Forderungen der Einführung der Widerspruchslösung für Organspenden laut werden lassen. Die BÄK lehnt es ausdrücklich ab, dass Menschen einer Organentnahme ausdrücklich widersprechen müssen. Lilie unterstützt das: "Was hilft die Widerspruchslösung, wenn Spenden nicht gemeldet werden?", so der Jurist.

Er hält es für ein Manko, dass das Transplantationsgesetz keine Sanktionen für Kliniken vorsieht, die gegen die Meldepflicht verstoßen. Es sei ein Problem angesichts der Tatsache, dass manche Unikliniken nur zehn bis zwölf Spenden pro Jahr melden würden. Verstöße gegen die Meldepflicht mit Bußgeldern zu belegen, lehnt er zwar ab.

Es müsse aber darüber nachgedacht werden, ob Kliniken die Weiterbildungsberechtigung entzogen werde, wenn sie keine Organentnahmen vornehmen, weil sie eine medizinische Grundleistung nicht im Spektrum hätten. Für denkbar hält er auch eine Koppelung der Krankenkassenbudgets mit Organspenden.

Weitere Probleme mit dem Transplantationsgesetz sieht Lilie in rechtlicher und ethischer Hinsicht. So sei zwar eine Kommission zu Prüfung und Überwachung von Transplantationen eingerichtet, sie habe jedoch keine Handhabe, um Kliniken zur Herausgabe von Unterlagen zu bewegen.

Ungeklärt sei auch die Frage der gerichteten Organspende nach dem Hirntod mit Blick auf vorher bereits verabredete Lebendspenden. Auch die Versorgung von Lebendspendern in der GKV sei nicht eindeutig geklärt. So werde immer wieder in Frage gestellt, ob die Kasse für eine Kurzreha im Anschluss an eine freiwillige Organspende aufkomme.

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