Krebsregister

Länder wollen Geld vom Bund

Flächendeckende Krebsregister für die Republik - so will es die Bundesregierung. Jetzt fordern die Länder, der Bund möge sich an den Kosten beteiligen.

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BERLIN (fst). Der Bundesrat fordert den Bund auf, die Kosten für Einrichtung und Betrieb klinischer Krebsregister mitzutragen.

Das geht aus der Empfehlung des Gesundheits- und Finanzausschusses für das Plenum des Bundesrats hervor. Die Länderkammer berät am Freitag über das nicht zustimmungspflichtige Gesetz.

Die Bundesregierung will mit dem "Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz" zum einen die Früherkennung weiterentwickeln. Zum anderen sollen klinische Krebsregister flächendeckend etabliert werden.

Wenn die Länder die Umsetzung verantworten sollen, dann sei es auch "zwingend notwendig, dass die inhaltliche und auch finanzwirksame Ausgestaltung im Einvernehmen mit den Ländern erfolgt", heißt es in der Beschlussempfehlung.

Der Finanzausschuss fordert zudem, dass sowohl die einmaligen Investitionskosten als auch die jährlichen Betriebskosten "dauerhaft ohne Finanzierungsanteil der Länder erbracht werden".

Höhere Pauschale gefordert

Bisher sollen die Betriebskosten von bundesweit geschätzt 57 Millionen Euro vor allem bei den Ländern liegen. Lediglich die GKV soll verpflichtet werden, anteilig zehn Prozent der Kosten zu tragen.

Auf Widerspruch stößt auch die vorgesehene fallbezogene Krebsregisterpauschale von 94 Euro. Stattdessen fordern die Ausschüsse für jede verarbeitete Meldung über eine Neuerkrankung 119 Euro, da der Bund die Kosten zu niedrig angesetzt habe.

Kritisch sehen die Bundesrats-Ausschüsse ebenfalls die geplante Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung von 19,6 auf 19 Prozent ab 2013. Stattdessen wird der Länderkammer empfohlen, eine "Nachhaltigkeitsrücklage" zu bilden.

Ein solches Polster könne helfen, künftige größere Beitragssatzsprünge zu vermeiden, heißt es. Stoppen kann der Bundesrat auch das Beitragsgesetz nicht endgültig, da es nicht zustimmungspflichtig ist.

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