Länger familienversichert - auch beim Bundesfreiwilligendienst

BERLIN (sun). Künftig soll auch die Zeit beim Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) auf die Familienversicherung angerechnet werden.

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Das geht aus einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Zudem soll auch der freiwillige Wehrdienst angerechnet werden.

Diese geplante Regelung soll dazu beitragen, das bürgerliche Engagement zu stärken, heißt es in der Antragsbegründung.

Bisher endet die Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr. Eine verlängerte Familienversicherung eines Kindes ist nur möglich, wenn "die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes" unterbrochen wurde.

Demnach gilt diese Regelung, wenn in die Wehrpflicht oder ersatzweise Zivildienst geleistet wurde. Die Wehrpflicht wurde allerdings ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt.

Seither besteht die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst oder alternativ den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.

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