Längst nicht alle IV-Verträge sind Auslaufmodelle

NEU-ISENBURG (fuh). Integrierte Versorgungsverträge, die Qualität verbessern und zugleich Kosten sparen, haben auch nach dem Ende der 2008 ausgelaufenen Anschubfinanzierung gute Zukunftschancen.

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Gleiche Qualität zu günstigerem Preis oder bessere Qualität zu zumindest gleichem Preis - solche Modelle nach Paragraf 140ff SGB V dürften eine Perspektive haben, so Ralf Metzger von der AOK Hessen zur "Ärzte Zeitung"

Bei einer Fortbildungsveranstaltung in Frankfurt am Main wurden jetzt mehrere erfolgreiche IV-Modelle vorgestellt. Die Taunus-BKK etwa berichtete über ein Projekt für Diabetiker, bei dem es gelungen ist, Durchschnittskosten pro Klinikaufenhalt im Vergleich zu Patienten ohne spezielle Betreuung um 25 Prozent zu senken.

Noch Ende 2008 war spekuliert worden, dass viele der rund 6000 IV-Verträge vor allem wegen des Auslaufens der Anschubfinanzierung nicht mehr verlängert oder sogar gekündigt würden.

AOK-Vertreter Metzger mahnt, die nicht präzise geklärte Bereinigung der Vergütung bei IV-Verträgen endlich auf eine eindeutige Grundlage zu stellen. Zur Erinnerung: Kassen können die Höhe der Gesamtvergütung, die sie an die KVen zahlen, absenken, wenn Leistungen aus dem Kollektivvertrag in einen IV-Vertrag verlagert werden. Wie das aber genau erfolgt, ist bislang noch nicht geklärt.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Ärzte, Patienten und Kassen zufrieden? Dann hat Integrierte Versorgung eine Zukunft

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