Landarzt als Lebensform - ist das noch zukunftsfähig?

NEU-ISENBURG (bee). Die Regierung will neue Ärzte mit Anreizen aufs Land locken. Aber wie realistisch ist es, dass das gelingt? Die "Ärzte Zeitung" hat zwei Ärzte in verschiedenen Landstrichen Deutschlands besucht.

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Der Weg für Patienten zur Landarztpraxis wird länger.

Der Weg für Patienten zur Landarztpraxis wird länger.

© NBL / imago

Ein wichtiger Teil des Versorgungsstrukturgesetzes, das am 29. September erstmals im Bundestag beraten werden soll, ist die Reform der Bedarfsplanung.

Künftig soll es vor allem den Ländern möglich sein, stärker in die Bedarfsplanung einzugreifen. Sie bekommen zwei Sitze in den zuständigen Gremien im Bundesausschuss.

Landesbehörden sollen auch in die Planungen der ärztlichen Selbstverwaltung und der Kassen eingreifen können. In einigen Regionen kann es ebenso sinnvoll sein, eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu entwickeln.

Fraglich, ob Vorhaben gelingt

Ob durch veränderte Planungsparameter sowie mit zusätzlichem Honorar mehr Ärzte aufs Land gelockt werden, ist fraglich.

Zum einen ist für viele junge Ärzte die Lebensform Hausarzt mit Hausbesuchen und 60 Arbeitsstunden pro Woche oft keine Option mehr. Zum anderen werden in den nächsten Jahren immer mehr Frauen das Medizinstudium abschließen.

Da viele aus familiären Gründen keine 50 bis 60 Wochenstunden arbeiten können, steht die Lebensform "Landarzt" auf der Kippe.

Die "Ärzte Zeitung" hat zwei Landärzte, die in unterschiedlichen Regionen in Deutschland arbeiten, besucht und deren täglichen Einsatz für Patienten nachgezeichnet:

» Erich Lickroth aus dem hessischen Lützelbach - Leichenschau, Formulare und ein volles Wartezimmer

» Hartmut Kuske aus dem brandenburgischen Schönow - Auf dem Land, da ist der Hausarzt noch wer

Status quo der Bedarfsplanung

Der Fokus der Bedarfsplanung, die 1993 eingeführt wurde, liegt darauf, Überversorgung zu verhindern. Bei der Berechnung werden die KV-Regionen in Planungsgebiete unterteilt, die den Grenzen der Landkreise entsprechen. Um den Versorgungsbedarf zu ermitteln, werden Arzt- und Bevölkerungszahlen gegenübergestellt. Momentan wird die Morbidität nicht abgebildet. Der ambulante und stationäre Sektor wird getrennt berechnet. Strittig ist, ab wann ein Landkreis unterversorgt ist: Für die KBV sind Regionen mit einem Versorgungsgrad um 100 Prozent ein Problembezirk. Aus Kassensicht entsteht Handlungsbedarf erst, wenn eine Region bei unter 75 Prozent liegt. Das gilt nur für den Saalkreis in Sachsen-Anhalt mit 64,8 Prozent Versorgungsgrad. (bee)

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