Nordrhein-Westfalen

Laumann will schnellen Ausbau von Portalpraxen

Bevor die Spahnsche Notfallreform in Kraft tritt, sollen nach dem Willen des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann bereits möglichst viele Portalpraxen in NRW stehen.

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Will beim Aufbau der Portalpraxen in NRW Tempo machen: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Will beim Aufbau der Portalpraxen in NRW Tempo machen: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

© Christophe Gateau / dpa

Dortmund. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will beim Aufbau von Portalpraxen im bevölkerungsreichsten Bundesland aufs Tempo drücken. Wenn die von seinem Parteigenossen Jens Spahn auf Bundesebene angestoßene Notfallreform in Kraft tritt, sollten in NRW schon möglichst viele Portalpraxen stehen, sagte Spahn beim Jahresempfang der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), auf dem der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerhard Nordmann verabschiedet wurde. „Was wir haben, haben wir“, sagte Laumann.

NRW will es vormachen

Ein zentrales Element der Spahn-Reform ist der Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ). In NRW haben die Beteiligten schon länger beschlossen, dass bis zum Jahr 2022 flächendeckend Portalpraxen entstehen, in denen niedergelassene und Krankenhausärzte in den sprechstundenfreien Zeiten an einem gemeinsamen Tresen den Notfalldienst sicherstellen. So lange will Laumann jetzt nicht mehr warten. Sein Ziel ist es, den bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes noch bestehenden Freiraum zu nutzen und möglichst viele Portalpraxen auf den Weg zu bringen. „Dann haben wir es in Nordrhein-Westfalen so gemacht, wie wir es machen wollten.“

Kliniken zunächst nicht bestrafen

Die Portalpraxen seien nicht weit weg von den INZ, betonte er. Der Entwurf des „Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ hält Laumann vom Grundsatz her für richtig. In manchen Punkten ist er aber anderer Meinung als Spahn. So hält er es nicht für sinnvoll, Krankenhäuser mit Honorarabschlägen zu belegen, die Notfallpatienten behandeln, obwohl sie kein INZ sind. „Solange die Krankenhäuser rechtlich keine Behandlung verweigern dürfen, darf man sie nicht bestrafen“, sagte Laumann.

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Er plädiert zudem dafür, den Rettungsdienst nicht zu zentralisieren, sondern ihn weiterhin in der Hoheit der Kreise und der kreisfreien Städte zu lassen. „Ich glaube nicht, dass eine überregionale Planung sinnvoll ist.“ Der Minister unterstützt aber die Absicht, den Rettungsdienst zu einem Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu machen.

Besonderes Lob für die KVWL

Laumann begrüßte, dass es sowohl in Westfalen-Lippe als auch in Nordrhein bereits Modellversuche gibt, bei denen die Leitstelle des Rettungsdienstes und die Rufnummer 116 117 des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes zusammengeschaltet werden. Der Minister lobte insbesondere, dass die KVWL auf Initiative von Nordmann dabei eigenes Geld in die Hand genommen hat. (iss)

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