Linksfraktion

Leichenschau soll GKV-Leistung werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kosten zur Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins sollten nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten seien für die Kosten der Leichenschau belastet, für die mehr als 100 Euro anfallen könnten, begründet die Fraktion ihren Antrag (19/8274).

Mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 18/9297) hatte die Linksfraktion bereits im Jahr 2016 darauf reagiert, dass das bisherige Verfahren Möglichkeiten zum Abrechnungsbetrug biete, heißt es in dem Antrag weiter. Eine Kostenübernahme für die Todesfeststellung würde Hinterbliebene entlasten und die Möglichkeit des Betrugs ausschließen. (ato)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.03.201923:58 Uhr

Die spinnen, die Römer, äh, DIE LINKE!

Ich zitiere aus der
"Drucksache 19/8274 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode"

"II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die ärztliche Todesfeststellung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen...
Berlin, den 12. März 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Begründung
Bis 2003 wurde an Angehörige Verstorbener ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro beim Tod eines GKV- Mitglieds und in Höhe von 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige gezahlt, bis 2002 noch in doppelter Höhe. Damals wie heute sind Angehörige verpflichtet, einen Arzt oder eine Ärztin zur Feststellung des Todes heranzuziehen und zu bezahlen.
Eine Prüfung der Rechnung durch die Krankenkasse der oder des Verstorbenen wäre sowohl effektiver und effizienter als auch entlastender und pietätvoller für die Angehörigen als die derzeitige Regelung. Daher ist es sinnvoll, die Todesfeststellung als GKV-Leistung auszugestalten." (Zitat Ende)

Wie gemeinhin bekannt ist, endet mit dem Tod auch die Beitragsveranlagung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Präventive, diagnostische, therapeutische, rehabilitative und palliative Leistungen dürfen dann aus nachvollziehbaren Gründen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten nicht mehr erbracht und abgerechnet werden/Ausnahme: Verwaltungstechnische Gebührenziffern.

Soll die GKV dann etwa auch noch die Bestattungs- und Überführungskosten übernehmen?

Mit der Begründung: "Meist kennen sich die Hinterbliebenen mit den Abrechnungsverfahren nicht aus. Die trauernden Angehörigen sind in dieser schwierigen Ausnahmesituation mit vielen organisatorischen Fragen belastet und es ist nicht zumutbar, dass sie neben den Kosten auch noch die Rechnung kontrollieren sollen...sind gerade Angehörige aus den unteren Einkommensschichten in besonderer Härte von den zusätzlichen Kosten des Totenscheins, für den mehr als 100 Euro anfallen können, betroffen." (Zitat Ende, ebenda)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908274.pdf
könnte man auch Trauerkleidung und die Beerdigungs-Zeremonie durch die GKV bezahlen lassen?

Die spinnen, die Römer, äh, DIE LINKE!

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Mauterndorf/A)

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