Leistung genehmigungspflichtig? Kein Problem!
DORTMUND (iss). Nur sechs Prozent der niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe, die 2004 und 2005 die Erbringung und Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen beantragt haben, konnten die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen.