Korruption

Linke wollen Regeln für Ärzte verschärfen

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BERLIN. Die Linksfraktion im Bundestag hat Vorschläge gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Demnach soll korruptes Verhalten aller Beteiligten im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden.

Einen entsprechenden Antrag reichte die Fraktion Ende Februar in den Bundestag ein. Demnach sollen nicht nur Ärzte und Zahnärzte zur Verantwortung gezogen werden können, sondern auch zum Beispiel die Pharma- und Medizinprodukteindustrie sowie der Wissenschaftsbereich.

Die Linksfraktion fordert, dass nicht nur Vertragsärzte, sondern auch die Ärzte mit einbezogen werden, sie ausschließlich Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln.

In weniger schweren Fällen soll den Plänen der Linksfraktion zur Folge Korruption im Gesundheitswesen mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Zum Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist.

Diese Gesetzeslücke müsse geschlossen werden, hieß es Anfang des Jahres aus dem Gesundheitsministerium. Doch bislang ist noch nichts passiert: Die Beratungen laufen, hieß es aus Koalitionskreisen. (sun)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.02.201317:04 Uhr

Ärzte - natürliche Feinde der Arbeiterklasse?

Ein antiquierter Spruch aus den Hochzeiten des Klassenkampfes. Aber offensichtlich will DIE LINKE auch in den Partei-übergreifenden Chor der Ärztehasser einstimmen, um populistisch auf Stimmenfang zu gehen.

Als Gallionsfigur der Linken ist Gregor Gysi derzeit in die eigene juristische Vergangenheitsbewältigung verwickelt, so dass er keine Zeit hat, seiner Linksfraktion die rechtlichen Grundlagen einer BGH-Entscheidung zu erläutern. Denn der Bundesgerichtshof hatte 2012 nur festgestellt, dass wegen f e h l e n d e r Amtsträgerschaft oder Beauftragung der Vertragsärzte durch GKV-Kassen die Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) bezüglich Vorteilnahme und Bestechlichkeit nach geltendem Recht wie für alle anderen freiberuflich und selbständig Tätigen n i c h t anwendbar sind.

Eine durch Bundestag und Bundesrat zu beschließende Novellierung des StGB in Form eines "Lex Gesundheitswesen", würde gezielt nicht nur alle Leistungserbringer, sondern automatisch auch die Leistungs a n b i e t e r (GKV- und PKV-Kassen) pönalisieren. Das ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Auch wären Anwälte, Architekten, Handwerksmeister, Makler, Versicherungs- und Handelsvertreter, Agenturen und alle anderen, die selbstständig arbeiten, bzw. deren Auftraggeber von diesem strafrechtlichen Sonderweg ausgenommen.

Abrechnungsbetrug und anderes strafbares ärztliches Verhalten wird derzeit straf-, zivil- und berufsrechtlich geahndet. Vorteilnahme und –gewährung ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verboten. Die bisherigen Rabatt-, Monopol- und Knebelverträge seitens der Gesetzlichen Krankenkassen bleiben juristisch fragwürdig. Insbesondere, wenn aus Brüssel das vereinheitlichte EU-Wettbewerbsrecht greifen wird.

In ärztlichen Selbstverwaltungsorganen und Berufsverbänden nehmen die Selbstbezichtigungskampagnen zum Thema Korruption fast hysterische Züge an. Liegt das vielleicht daran, dass in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Öffentlichkeit u n d Privatsphäre korruptives Verhalten so ausgeprägt ist? Da wird mal eben locker das Parlament angelogen, der Untersuchungsausschuss läuft ins Leere oder der Minister wird hinters Licht geführt. Da werden Bilanzen geschönt, Rating-Agenturen dürfen lügen, scheinbar seriöse Banken haben eine "Bad Bank" im Hinterzimmer. Studiendaten werden manipuliert, Ergebnisse verfälscht oder abgeschrieben, wenn nicht ganz plagiiert. Journalistische Ereignisse werden aufgebauscht, falsch dargestellt oder totgeschwiegen. Die öffentliche Meinung schwankt je nach Meinungsmache zwischen Euphorie und Entrüstung. Und im Privaten wird mal eben die Hausratversicherung betuppt. Der Arbeits- bzw. Wegeunfall war eigentlich rein privater Natur. Der Haftpflichtschaden war gar keiner. Die Quittungen für die Steuererklärung sind gefakt. Der Blechschaden am Auto wurde erfunden oder selbst verschuldet. Der Wasserschaden passte so gut in die Renovierungspläne.

Da könnte ich mir doch gleich mein altes "CHE GUEVARA" T-Shirt wieder anziehen? Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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