Liste für erstattungsfähige Medizinprodukte
Demnächst werden einige arzneimittelnahe Medizinprodukte erstattungsfähig. Eine konkrete Liste wird derzeit erarbeitet.
Veröffentlicht:In seiner turnusmäßigen Mai-Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vergangene Woche die Arzneimittelrichtlinie geändert, um die Aufnahme von arzneimittelähnlichen Medizinprodukten und damit ihre Erstattungsfähigkeit zu ermöglichen. Das sagte der Vorsitzende des Selbstverwaltungsorgans Dr. Rainer Hess in Berlin.
Hintergrund ist das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften vom Juni 2007. Danach hat der GBA bis zu diesem Juli festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Medizinprodukte ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden. Momentan erarbeitet der GBA dazu eine Anlage (Anlage 12) erstattungsfähiger Medizinprodukte, wie Läuse- oder Desinfektionsmittel. Diese wird als eine Art Positivliste, die zum 1. Juli 2008 in Kraft treten wird, konkrete Präparatenamen enthalten.
Die Anlage orientiere sich an der OTC-Liste für nicht erstattungsfähige Arzneien, sagte Hess. Allerdings gilt für die Aufnahme von Medizinprodukten eine geringere Zugangsbarriere; bei ihnen reicht die erwähnte medizinische Notwendigkeit. Für die Aufnahme in die OTC-Liste gilt, dass eine Arznei Therapiestandard ist.
Hersteller, die mit der Aufnahme eines Arzneimittels in die OTC-Liste gescheitert sind, könnten nun versuchen, ein parallel entwickeltes gleiches Produkt als Medizinprodukt auf den Markt zu bringen, um so einen neuen Antrag auf Erstattungsfähigkeit einzureichen.
Das soll jedoch mit einem Passus verhindert werden, sagte Hess. Konkret heißt es in der geänderten Arzneimittelrichtlinie nun, dass ein Medizinprodukt, welches mit Blick auf seine therapeutische Zweckbestimmung derjenigen eines Arzneimittels entspricht, das nach den Vorschriften der Arzneimittelrichtlinie nicht zulasten der GKV verordnet werden kann, ebenfalls nicht verordnungsfähig ist. (ble/run)
Die Entscheidungsgrundlagen zur Aufnahme in die Liste werden auf der GBA-Homepage veröffentlicht: www.g-ba.de