Bereitschaftsdienst

MB erfreut über Urteil der Europarichter

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Marburger Bund (MB) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst.

"Der Europäische Gerichtshof hat in ungewöhnlich deutlichen Worten all jene in die Schranken gewiesen, die am Arbeitszeitbegriff herummanipulieren und Bereitschaftsdienste neu definieren wollen", kommentierte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, die Entscheidung der Richter vom Mittwoch.

Sie hatten in ihrem Urteil klar gestellt, dass nach europäischem Recht Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen ist.

Geklagt hatte ein belgischer Feuerwehrmann. Dieser will erreichen, dass seine daheim geleisteten Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anzurechnen sind.

Der Europäische Gerichtshof habe mit seinem Urteil die gültige Definition von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften bestätigt, wie sie auch in den vom Marburger Bund ausgehandelten Tarifverträgen zum Ausdruck komme.

Nach dem Urteil sei die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringe und während deren er der Verpflichtung unterliege, einem Ruf des Arbeitgebers innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, ausdrücklich als Arbeitszeit anzusehen, so der MB.

"Wer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit auf Abruf seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, ist erheblich in seiner Tagesplanung eingeschränkt. Hier darf es keine rechtlichen Schlupflöcher geben", fordert Botzlar. (chb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Dr. Ernst Albert Göbel 23.02.201809:30 Uhr

Arbeitszeit

"gefühlt" war das für uns schon immer so. Leider kommt für meine Generation dieses begrüßenswerte Urteil um 60 Jahre zu spät.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung