Tarifeinheitsgesetz

MB erhebt Beschwerde in Karlsruhe

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KARLSRUHE. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes am vergangenen Freitag hat der Marburger Bund Verfassungsbeschwerde erhoben. Gleichzeitig wurde beim Bundesverfassungsgericht der Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen.

Mit der Vertretung seiner juristischen Interessen hat der MB den Göttinger Juraprofessor Frank Schorkopf beauftragt.

Ebenfalls am Freitag hat die Pilotenvereinigung Cockpit, die vom früheren FDP-Innenminister Gerhart Baum vertreten wird, Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

"Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert.

Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt", kommentierte der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Mit seinen Regelungen zur Auflösung von Tarifpluralitäten und zur Feststellung von gewerkschaftlichen Mehrheiten im Betrieb verletze das Tarifeinheitsgesetz den Wesensgehalt des Grundrechts der Koalitionsfreiheit, so der MB.

Eine Minderheitsgewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen nicht mehr verbindlich und eigenverantwortlich aushandeln und durchsetzen könne, verliere zwangsläufig an Attraktivität.

Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wolle der MB besonders schwere und nicht mehr gutzumachende Nachteile abwehren, bis abschließend über die Verfassungsbeschwerde entschieden werde.

Das Gesetz sieht vor, dass nur noch die Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen kann, welche die meisten Beschäftigten in einem Betrieb vertritt.

Arztspezifische Tarifverträge sind damit gefährdet, weil Ärzte in den meisten Kliniken nur zehn bis 15 Prozent der Belegschaft stellen. (chb)

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