Tarifeinheitsgesetz

MB erhebt Beschwerde in Karlsruhe

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes am vergangenen Freitag hat der Marburger Bund Verfassungsbeschwerde erhoben. Gleichzeitig wurde beim Bundesverfassungsgericht der Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen.

Mit der Vertretung seiner juristischen Interessen hat der MB den Göttinger Juraprofessor Frank Schorkopf beauftragt.

Ebenfalls am Freitag hat die Pilotenvereinigung Cockpit, die vom früheren FDP-Innenminister Gerhart Baum vertreten wird, Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

"Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert.

Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt", kommentierte der Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Mit seinen Regelungen zur Auflösung von Tarifpluralitäten und zur Feststellung von gewerkschaftlichen Mehrheiten im Betrieb verletze das Tarifeinheitsgesetz den Wesensgehalt des Grundrechts der Koalitionsfreiheit, so der MB.

Eine Minderheitsgewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen nicht mehr verbindlich und eigenverantwortlich aushandeln und durchsetzen könne, verliere zwangsläufig an Attraktivität.

Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wolle der MB besonders schwere und nicht mehr gutzumachende Nachteile abwehren, bis abschließend über die Verfassungsbeschwerde entschieden werde.

Das Gesetz sieht vor, dass nur noch die Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen kann, welche die meisten Beschäftigten in einem Betrieb vertritt.

Arztspezifische Tarifverträge sind damit gefährdet, weil Ärzte in den meisten Kliniken nur zehn bis 15 Prozent der Belegschaft stellen. (chb)

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Kommentare
Dipl.-Med Wolfgang Meyer 13.07.201513:00 Uhr

Zentralisierung von Nachteil

Nicht zu unterschätzende Nachteile neben der Verletzung des Grundrechts
auf Koalitionsfreiheit sind auch die vielen unterschiedlichen Interessen-
lagen der verschiedenen Sparten in einer Großgewerkschaft und die unmöglich
zu erreichende Fachlichkeit für alle diese unterschiedlichen Bereiche. Wir
sollten als angestellte Ärzte einmal an den BAT zurückdenken und an die
Veränderungen, die sich unter dem "Dach" von verdi ergeben hatten, bis dann
endlich der Marburger Bund Tarifpartner werden konnte! Mich wundert es schon, dass dieses Thema unter angestellten Ärzten bisher so wenig disku-
tiert worden ist. Wahrscheinlich wachen die meisten dieser unpolitischen Kaste erst wieder einmal auf, wenn es ihnen an''s Geldsäckel geht! Freiheit
ist ja nicht so wichtig!

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