MS-Patienten in Klinik-Ambulanzen - warum?

KÖLN (iss). Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen ist nur bei wenigen seltenen Erkrankungen dazu geeignet, die Versorgungssituation der Patienten tatsächlich zu verbessern.

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Diese These vertritt kein Niedergelassener, der unliebsame Konkurrenz fürchtet, sondern der Direktor der Universitätsklinik für Neurologie in Magdeburg Professor Claus-Werner Wallesch. "Meiner Meinung nach ist abgesehen von wirklich seltenen Erkrankungen der Vertrag zur integrierten Versorgung für alle Beteiligten das sehr viel vorteilhaftere Maß als die Ambulanzen nach Paragraf 116b", sagte Wallesch auf dem "6. Deutschen Neurologen- und Psychiatertag" in Köln.

Professor Wallesch warnt vor Konflikt mit Niedergelassenen.

Paragraf 116b des Sozialgesetzbuchs V ermöglicht den Kliniken die ambulante Behandlung von Patienten bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum dort auch Erkrankungen wie Multiple Sklerose und Anfallsleiden aufgezählt würden, sagte Wallesch. Der Gemeinsame Bundesausschuss konkretisiert nach und nach für die einzelnen Krankheitsbilder die Anforderungen, die an die Patientenversorgung gestellt werden.

Bei der Multiplen Sklerose ist das bereits erfolgt. "Die Leistungen, die dort stehen, gehören bei einem großen Teil der niedergelassenen Neurologen zur Behandlungskette", sagte Wallesch. Auch bei den Leistungen anderer an der Versorgung beteiligter Fachgruppen sei in dem Beschluss des Bundesausschusses nichts beschrieben, das nicht zum Standard der Niedergelassenen gehöre. "Das geht an der Realität vorbei. Da muss eine Pressure group dem Gesetzgeber klar gemacht haben, dass MS-Patienten unterversorgt sind", kritisierte er.

Sinnvoll seien spezialisierte Ambulanzen an den Kliniken seiner Einschätzung nach nur bei wirklich seltenen Erkrankungen oder an Standorten, an denen die Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht gewährleistet ist.

Die Kliniken liefen mit der ambulanten Öffnung Gefahr, in Konfrontation zu den Niedergelassenen zu geraten, warnte Wallesch. Er halte dagegen die Kooperation für den besseren Weg. "Die Chance einer vertraglichen Regelung über einen Integrationsvertrag ist besser und sollte genutzt werden, um eine gute Medizin zu machen", sagte Wallesch.

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