Mehr Kalorienbedarf? Gericht fordert dafür eine klare Diagnose

KASSEL (mwo). Hartz-IV-Empfängern, die aus gesundheitlichen Gründen besonders viel essen, sollten Ärzte wenn möglich eine entsprechende Krankheitsdiagnose bescheinigen.

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Denn nur dann können die Langzeitarbeitslosen einen Mehrbedarfszuschlag beanspruchen, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Im Streitfall hatte die Ärztin einer alleinstehenden Frau in Baden-Württemberg einen Bedarf von 2800 Kalorien täglich bescheinigt. Eine Krankheit als Ursache benannte sie aber nicht.

Gerichtsgutachter meinten zudem später, ihr Bedarf weiche nicht wesentlich von den bei Frauen üblichen 2000 Kalorien pro Tag ab. Und auch sie konnten keine Krankheit ausmachen, auf die ein erhöhter Kalorienbedarf zurückgehen könnte.

Laut Gesetz können Hartz-IV-Empfänger einen Mehrbedarfszuschlag beanspruchen, wenn sie "aus medizinischen Gründen" einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen. Solche Gründe müssen eine diagnostizierte Krankheit sein, stellte das BSG nun klar, etwa eine Stoffwechselstörung oder Morbus Crohn.

Az.: B 4 AS 100/10 R

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