Mehr Rechte auch für Privatversicherte

Patientenrechtegesetz Teil II: Nach den gesetzlich Versicherten sollen jetzt auch PKV-Kunden mehr Rechte bekommen. Die Bundesjustizministerin hat am Dienstag einen Gesetzentwurf präsentiert. Der PKV-Verband ist skeptisch.

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Steht eine teure Behandlung an, sollen Privatversicherte künftig das PKV-Unternehmen auffordern können, die Kostenübernahme vorab zu bestätigen.

Steht eine teure Behandlung an, sollen Privatversicherte künftig das PKV-Unternehmen auffordern können, die Kostenübernahme vorab zu bestätigen.

© dpa

KÖLN (iss). Nach dem Patientenrechtegesetz für die gesetzlich Versicherten will die Bundesregierung jetzt auch die Position von Privatversicherten verbessern.

Sie sollen vor teuren Behandlungen vom PKV-Unternehmen eine Auskunft zur Kostenübernahme einfordern können und nach Beitragserhöhungen zwei Monate statt einen Monat Zeit für die Kündigung haben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat am Dienstag den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften" zur Stellungnahme verschickt.

Ein Auskunftsanspruch besteht danach, wenn ein Heil- und Kostenplan vorliegt und die Behandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. In dringenden Fällen müssen die Versicherer innerhalb von zwei Wochen reagieren.

Versicherte im Basistarif sollen einen Selbstbehalt kündigen können, wenn er nicht zu einer Beitragsreduzierung führt. Das ist bisher erst nach drei Jahren möglich.

PKV-Verband skeptisch - Debeka nicht

Der PKV-Verband sieht das Vorhaben kritisch. Die Auskunft zur Kostenübernahme sei mit erheblichen Bürokratiekosten bei den Unternehmen verbunden, sagt ein Sprecher. Zudem widerspreche sie der PKV-Systematik der Kostenerstattung im Nachhinein.

Heil- und Kostenpläne seien bislang nur in der Zahnheilkunde bekannt. "Was bedeutet das für die ambulante Arztbehandlung?" fragt er.

Ungeklärt sei auch, was eine "dringende" Behandlung ist. Auch die neuen Kündigungsmöglichkeiten bei Selbstbehalten im Basistarif finden keine Gnade. "Wir brauchen Planungssicherheit", so der Sprecher.

Wesentlich gelassener ist der Marktführer Debeka. "Wir begrüßen, dass die Verbraucherrechte weiter gestärkt werden sollen", betont ein Sprecher. Viele Vorgaben des Gesetzentwurfs würden die Debeka bereits umsetzen.

 Da es bei niedergelassenen Ärzten nicht viele Behandlungen gebe, die teurer als 3000 Euro sind, werde sich der Aufwand in Grenzen halten, erwartet er. Wenn ein Selbstbehalt die Beiträge nicht senke, sei eine schnelle Kündigung nur sinnvoll.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kooperation stände PKV gut zu Gesicht

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