Menschliches Sterben passt nicht in ein gesetzliches Raster
BERLIN (HL). Die Bundesärztekammer warnt vor der Illusion, die individuell und situativ höchst unterschiedlichen Konstellationen beim Sterben in ein gesetzliches Regelwerk pressen zu können. Sie bezieht damit in der aktuellen Debatte um ein Gesetz für Patientenverfügungen Position.






