Ministerium hält an Video-Apotheken fest

Verbändeanhörung zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung: Das Bundesgesundheitsministerium zeigt sich kompromissbereit und kommt der Apothekerschaft in vielen Punkten entgegen.

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Gegenstand der Diskussion: Die Apothekenbetriebsordnung.

Separate Beratungsräume, Limitierung des Angebots apothekenüblicher Waren, Anzeigepflicht bei Abwesenheit des Apothekenleiters, Video-Apotheken: Dies sind nur einige Punkte der geplanten neuen Apothekenbetriebsordnung, zu der Vertreter der Apothekerschaft bei einer Anhörung im Ministerium Änderungswünsche anmelden konnten. Und in seinen Antworten erweist sich das BMG als durchaus willens, die Einwände der Branche auch aufzunehmen.

Mit einer recht deutlichen Ausnahme: wenn es um audiovisuelle Techniken geht. "Videoboxen" seien keine Rezeptsammelstellen sondern Apothekenbetriebsräume, kontert das Rösler-Ressort das Argument der Verbändevertreter. Diese hatten angemerkt, man brauche solche Einrichtungen nicht, da in abgelegenen Orten schließlich Rezeptsammelstellen betrieben werden könnten.

Offensichtlich will das BMG aber expansionsorientierten Apothekern einen gewissen Spielraum für den Einsatz neuer Techniken offen halten. Es räumt zwar einerseits pro Videobox eine "rechtliche Benachteiligung der Präsenzapotheken gegen- über Versandapotheken bei Rezeptsammlungen und externen Betriebsräumen" ein. Andererseits, so das BMG, signalisiere die Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte, dass diese die Einschränkung der Berufsfreiheit von Apothekern durch die bestehenden Regeln zu Rezeptsammelstellen "für nicht mehr gerechtfertigt halten".

Im Übrigen spart das Ministerium nicht mit Zugeständnissen. So wird keineswegs auf separaten Beratungsräumen insistiert. "In bestehenden Apotheken könnten oftmals schon organisatorische Lösungen ausreichend sein, um eine vertrauliche Beratung zu erreichen", lautet die Antwort auf Einwände der Branchenvertreter. Deren Nein zu einem verpflichtenden Beratungsangebot ("realitätsfremd und unnötig") übergeht das Ministerium jedoch.

Auch mit der Begrenzung des Sortiments apothekenüblicher Waren auf 30 Prozent der Offizinfläche ist es nicht so ernst. Da seien unautorisierte Formulierungen durch die Presse gegangen, kommentiert das Ministerium diesbezügliche Aufregung im Vorfeld. Man wünsche sich lediglich, dass das fragliche Sortiment einen "untergeordneten Anteil" des Verkaufsraumes einnehmen soll. Über eine erneute Abgabe von Medikamenten, die von Patienten zurückgegeben wurden, will das BMG nach dem Hinweis der Pharmazeuten auf die Gefahr zwischenzeitlich unfachmännischer Lagerung ebenfalls nochmal nachdenken. Die Anzeigepflicht bei Abwesenheit des Apothekenleiters könne auch auf einen "etwas längeren Zeitraum" als die zunächst ins Auge gefassten mehr als drei Tage Abwesenheit gegründet werden. (cw)

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