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Geplantes Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

Ministerium will mehr Kooperation zwischen RKI und BZgA

Was plant das Bundesgesundheitsministerium in Bezug auf das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit? Auch der Gesundheitsausschuss ist nach einer Sitzung mit Staatssekretär Franke nicht schlauer. Erlasse scheinen kein Thema mehr zu sein.

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Berlin. Nach einer nichtöffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses ist nur so viel gewiss: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Teile des geplanten, aber noch lange nicht verabschiedeten „Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit“ noch vor den Neuwahlen irgendwie umsetzen. Eine Errichtung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) per Erlass ist aber offenbar kein Thema.

Nachdem das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte, dass im BMG geprüft werde, ob das BIÖG am Gesetzgeber vorbei per Erlass errichtet werden könne, wollte der Gesundheitsausschuss dazu am Mittwoch mehr wissen. Zum Gespräch war den Angaben zufolge der parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) geladen worden.

Keine konkreten Aussagen

Der aber, so monierte danach Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, habe sich zu keinen konkreten Aussagen hinreißen lassen und sich in Allgemeinplätzen verloren. Von einem Erlass sei aber keine Rede mehr gewesen. „Kooperationsverträge zwischen RKI (Robert Koch-Institut, d. Red.) und BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, d. Red.) scheinen das Gebot der Stunde“, sagte Sorge der Ärzte Zeitung.

Für die Belegschaften von RKI und BZgA bedeute dies weitere Unsicherheit über ihre Zukunft. „Zumindest dies wurde offen zugegeben“, so Sorge.

„Offenbar weiß wirklich nur Karl Lauterbach selber, ob und wie er sein Prestigeprojekt (...) über das Ampel-Aus retten will, zusätzliche Haushaltsmittel sind keine vorgesehen“, berichtete Tino Sorge. Nach Angaben des Unionspolitikers sagte Franke im Gesundheitsausschuss, dass auch er nur darüber spekulieren könne, was in der Hausleitung des BMG politisch erwogen werde.

Laut dem Staatsrechtler Professor Joachim Wieland aus Speyer ist es nicht möglich, das BIÖG per Erlass und ohne Bundesgesetz zu errichten. Auch die Übertragung von Aufgaben vom RKI auf die BZgA sei auf dem Verwaltungsweg unzulässig. (juk)

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