Arztpraxen im Visier

Montgomery schreibt dem Innenminister

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BERLIN. Die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hat die Bundesärztekammer auf den Plan gerufen. "Betroffen sind nicht nur Zielpersonen, sondern sämtliche in medizinischen Einrichtungen versorgte Personen", hat Ärztepräsident Professor Frank Ulrich Montgomery an Innenminister Thomas de Maizière geschrieben. Er forderte den CDU-Politiker auf, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass die Vertraulichkeit im Arzt-Patientenverhältnis auf jeden Fall gewahrt bleibe. Dafür sollte die Berufsgruppe im Gesetz expressis verbis aufgeführt werden.

Die Gesetzesnovelle schließt zur Terror-Abwehr Abhöraktionen, Staatstrojaner in der Praxissoftware oder sogar Durchsuchungen von Praxen aktuell nicht ausdrücklich aus (die "Ärzte Zeitung" berichtete in ihrer App). Anders als in Strafprozessen hätten Ärzte und Psychotherapeuten gegen die "präventivpolizeilichen Maßnahmen" zur Abwehr des internationalen Terrorismus keine Möglichkeit, sich auf ihren Status als Berufsgeheimnisträger zu berufen.

"Der Gesetzentwurf verstößt gegen die grundlegenden Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn für Ärzte keine Ausnahmeregelung vorgesehen wird", betont Montgomery in dem zweiseitigen Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Die Karlsruher Richter hatten einen besseren Schutz für Berufsgeheimnisträger gefordert, bei Ärzten und Psychotherapeuten aber eine Abwägung im Einzelfall zugelassen.

Vertreter des Spitzenverbands der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hatten am Montag die Bundesärztekammer schriftlich aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, inwieweit sie sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht habe. Unter anderem wollten die vier SpiFa-Vorstände wissen, ob es darüber Gespräche mit dem Innenministerium gegeben habe. Zudem fragten sie nach dem geplanten weiteren Vorgehen der BÄK in Bezug auf den bekannt gewordenen Gesetzentwurf. Auf die Fragen ging die BÄK in ihrer Stellungnahme nicht ein.(af)

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