Präventionsbericht

Mühsal auf dem Weg zu mehr Gesundheit

Die Nationale Präventionskonferenz hat ihren ersten Bericht vorgelegt: Es ist eher eine komplexe Bestandsaufnahme als ein Erfolgsbericht über das Präventionsgesetz.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Eine Verbesserung von Gesundheitschancen vulnerabler Gruppen, insbesondere junger Familien, haben Vertreter der Nationalen Präventionskonferenz als bedeutendes Ziel bei der Vorstellung des ersten Präventionsberichts am Dienstag in Berlin genannt.

Auch intensivere Kooperation zwischen GKV und Bundesanstalt für Arbeit für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen und die Stärkung der Prävention für alte Menschen vor allem in Regionen, die schon jetzt durch einen ausgeprägten demografischen Wandel betroffen sind, müssten stärker in den Fokus rücken.

Konkrete Beispiele nannte Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband: Bildung von 119 Standorten zur Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit zur Prävention bei Langzeitarbeitslosen. Bis Jahresende sollen 200 Standorte erreicht werden.

Ferner sind bereits 180 Kommunen mit je 250.000 Euro zur Prävention in Lebenswelten von den Kassen bezuschusst worden.

Keine stärkere Ausgabendynamik

Nationaler Präventionsbericht

  • Der Bericht ist eine Verpflichtung nach dem 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz, erstellt von der Nationalen Präventionskonferenz.
  • Wichtigster Ausgabenträger ist die GKV mit 6,08 Milliarden Euro, davon 1,55 Milliarden Euro für den allgemeinen Gesundheitsschutz und 2,3 Milliarden Euro für Gesundheitsförderung.
  • Von Bedeutung ist auch die Unfallversicherung mit nahezu konstant 1,2 Milliarden Euro für den Gesundheitsschutz.

Bislang konnte das Präventionsgesetz – bedingt auch durch eine längere Anlaufphase – keine deutlich stärkere Ausgabendynamik als in den Jahren zuvor entfachen: Beim wichtigsten Finanzier der Prävention, der gesetzlichen Krankenversicherung, stiegen die Ausgaben zwischen 2015 bis 2017 von 5,54 auf 6,08 Milliarden Euro.

Genauso groß war der Zuwachs in den zwei Jahren vor Inkrafttreten des Präventionsgesetzes. Mit 139 Millionen Euro ist dagegen der Beitrag der Rentenversicherung minimal.

Die Präventionskonferenz wie auch sein über 300 Seiten starker Bericht sind ein Auftrag aus dem Präventionsgesetz: Er soll über den Gesundheitsstatus der Bevölkerung Auskunft geben, den Status praktizierter Prävention einschließlich der Kooperation darstellen und diese in einer Strategie fortschreiben.

Zur Kooperation verpflichtet

Die Aufgabe ist komplex, weil die verschiedenen Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung zur Kooperation verpflichtet sind und sich darüber hinaus mit Ländern und Kommunen in der Region vernetzen müssen.

Dazu mussten nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden: mit der Nationalen Präventionskonferenz, die eine Nationale Präventionsstrategie erarbeitet und in Bundesrahmenempfehlungen und Landesrahmenvereinbarungen konkretisiert und daraus spezifische Präventionskonzepte ableitet.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Mehr Schein als Sein

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