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Mutter-Kind-Kuren: Caritas wirft Kasse Veto-Haltung vor

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KÖLN (iss). Die Caritas in der Erzdiözese Münster registriert ein sehr unterschiedliches Bewilligungsverhalten der Krankenkassen, wenn es um die Mutter-Kind-Kuren geht.

Seit 1. April 2007 gehört die Leistung wieder zum Pflichtkatalog der Kassen. Während die AOK mit zwölf Prozent eine niedrige Ablehnungsquote habe, komme die Barmer GEK auf 44 Prozent. "Mit medizinischer Indikation ist dies nicht zu erklären", sagt Caritas-Referentin Maria Schumacher. Sie empfiehlt Frauen, nach einer Ablehnung mit Unterstützung der Kurberaterinnen in Widerspruch zu gehen. Auch dabei habe sich allerdings die Barmer GEK als besonders stur erwiesen, kritisiert sie.

Die Barmer GEK sei gehalten, die medizinische Notwendigkeit der Kuren zu überprüfen, sagt Sprecher Axel Wunsch. Insgesamt liege die Kasse mit den Leistungsausgaben in diesem Bereich alters- und geschlechtsgewichtet aber über dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Barmer GEK mache sich dafür stark, die Anträge für die Mutter-Kind-Kuren auf eine objektivierbarere Grundlage zu stellen, damit man der schwierigen Situation der Mütter besser Rechnung tragen könne, sagt Wunsch. "Dafür müssten sich aber Ärzte, Rehabilitationseinrichtungen, Datenschützer und Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Kriterien festzuzurren." Insgesamt lassen sich bei der Caritas in Münster immer mehr Frauen über eine Mutter-Kind-Kur beraten. Ihre Zahl nahm im vergangenen Jahr um 25 Prozent auf fast 7000 zu.

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