NRW: Immer mehr Klinikflüchtlinge

Die Zahl der Patienten, die gegen den ärztlichen Rat die Klinik verlassen, ist innerhalb des letzten Jahres deutlich gestiegen.

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Leeres Bett: In NRW brechen immer mehr Patienten ihren Krankenhausaufenthalt ab.

Leeres Bett: In NRW brechen immer mehr Patienten ihren Krankenhausaufenthalt ab.

© Ariene-foto / fotolia.com

KÖLN (iss). Die Zahl der Patienten, die eine Krankenhausbehandlung gegen ärztlichen Rat frühzeitig abbrechen, ist in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um elf Prozent gestiegen. Nach einer Berechnung der Techniker Krankenkasse (TK) verließen rund 64.000 Patienten die Klinik vorzeitig, das waren elf Prozent mehr als 2009.

Insgesamt wurden 1,6 Prozent der 4,2 Millionen stationären Behandlungen frühzeitig abgebrochen.

Die TK stützt ihre Berechnungen auf die Datenbank "ProClarity" des Ersatzkassenverbands.

Höchste Abbrecherquote bei den psychisch Kranken

Die höchste Abbrecherquote gab es bei Patienten mit psychischen Erkrankungen mit einem Anteil von 9,4 Prozent, gefolgt von Verletzungen und Vergiftungen mit 4,3 Prozent.

Für den Abbruch eines stationären Aufenthalts könne es im Einzelfall nachvollziehbare Gründe geben, etwa eine alleinerziehende Mutter, die sich um ihr Kind kümmern muss, sagt TK-Sprecher Christian Elspas.

Er bezeichnete es als bedenklich, dass auch Patienten mit infektiösen und parasitären Erkrankungen die Klinik vor Abschluss der Behandlung verlassen. Das waren im vergangenen Jahr 376 Patienten oder 3,5 Prozent.

"Die Krankenhäuser können in den meisten Fällen nicht viel machen, wenn ein Patient gegen den ärztlichen Rat gehen will", sagt Lothar Kratz, Sprecher der Krankenhausgesellschaft NRW.

Erneute Aufnahme verursacht Kosten und höheren Behandlungsaufwand

Müssten die Patienten wieder aufgenommen werden, erhöhe das den Behandlungsaufwand und die Kosten für das System, betont er.

Für Kliniken seien solche Fälle auch deshalb problematisch, weil durch die erneute Aufnahme die Behandlungsdauer länger ausfallen könnte, als es die diagnosebezogene Fallpauschale vorsehe.

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