NRW-Ministerium: Große Probleme beim 116b

Durch das Versorgungsstrukturgesetz wurde mit der spezialfachärztlichen Versorgung ein neuer Sektor installiert. Die neuen Landesausschüsse stehen vor einer Reihe von Auseinandersetzungen um Anträge und Zulassungen.

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DÜSSELDORF (iss). Die neue ambulante spezialfachärztliche Versorgung wird mehr Probleme aufwerfen als lösen. Davon geht Dr. Frank Stollmann aus, Leitender Ministerialrat im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.

"Der Paragraf 116 b ist aus Sicht unseres Hauses eher kontraproduktiv", sagte Stollmann bei einer Fachtagung der Regionalvereinigung Nordrhein-Westfalen des Bundesverbands Managed Care in Düsseldorf.

Anstatt Schnittstellenprobleme zu beseitigen, werde die ambulante spezialfachärztliche Versorgung eher noch weitere Schnittstellen schaffen, erwartet Stollmann.

Außerdem gehe der Sektor versorgungspolitisch in die falsche Richtung. Gebraucht würden vor allem Hausärztinnen und Hausärzte, die integrativ arbeiten. Die neue Regelung fördere aber die hochspezialisiert tätigen Fachärzte.

"Es ist ein eher negatives Signal, dass hier eine bessere Vergütung und eine geringere Reglementierung zugrunde gelegt wird als in den anderen Bereichen." Kritisch sieht er auch den völligen Verzicht auf eine Bedarfsprüfung.

Praktische Bedeutung wird der neue Versorgungssektor erst erhalten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Richtlinie erlassen hat, was bis zum Ende dieses Jahres erfolgen soll.

"Viel Spaß" mit den Anträgen

Erst wenn die Richtlinie vorliegt, können Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte anzeigen, dass sie spezialfachärztlich tätig werden wollen.

Widerspricht der neue erweiterte Landesausschuss nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt der Antrag als genehmigt.

Die neue gesetzliche Regelung wird zu einer Reihe rechtlicher Auseinandersetzungen führen, erwartet der Jurist Stollmann. "Alle Beteiligten werden noch viel Spaß mit der Frage bekommen: Wann liegt ein vollständiger Antrag vor?"

Auch die Zweimonatsfrist wird seiner Einschätzung nach eine Reihe von Streitigkeiten auslösen.

Über den Rechtsschutz äußere sich der Gesetzgeber gar nicht, sagte er. "Hier gibt es viele Möglichkeiten für kundige Prozessbevollmächtigte."

Solange die neue GBA-Richtlinie noch nicht vorliegt, sollten sich Interessenten an der Richtlinie zum bisherigen Paragraf 116b (ambulante Öffnung der Krankenhäuser) orientieren, empfahl er.

Sie gebe Anhaltspunkte zu den formalen Anforderungen. "Man wird gut beraten sein, in dieser Richtung schon einmal Kooperationsgespräche zu führen."

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