Warnhinweise für Apps

NRW plant Bundesratsinitiative

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Um die Verbraucher besser vor dem unbemerkten Datenklau durch Smartphone-Apps zu warnen, will Nordrhein-Westfalen nach einem Medienbericht eine Gesetzesänderung anstoßen. Wie die "Rheinische Post" berichtet, sollen Anwendungsprogramme wie die Jogger-App "Runtastic" oder das SMS-Programm "WhatsApp" künftig mit prominent platzierten Datenschutz-Warnhinweisen versehen werden.

"Wir wollen die Anbieter von Apps zu einem Daten-Button verpflichten, der an zentraler Stelle und schon vor dem Vertragsabschluss in übersichtlicher und verständlicher Form über sämtliche Daten informiert, die das jeweilige Programm bei dem Nutzer einsammelt", sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU).

Die entsprechenden Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien weder plakativ noch verständlich genug. Für die verpflichtende Einführung des Daten-Buttons will Biesenbach über eine Bundesratsinitiative das Bürgerliche Gesetzbuch ändern.

Dazu sei er bereits in Gesprächen mit seinen Amtskollegen Guido Wolf (CDU, Baden-Württemberg), Winfried Bausback (CSU, Bayern) sowie mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?