Neue Nummer zum Bundesgesundheitsministerium

Wer mit den Serviceberatern des Bundesgesundheitsministeriums sprechen will, muss seit 1. Mai eine neue Nummer wählen.

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Die Serviceberater des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) können von 1. Mai an über örtliche Rufnummern angerufen werden.

Sie beantworten Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung und gesundheitlicher Prävention. Die Berater sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.

Bei der Krankenversicherung (Tel. : 030/340 60 66 - 01) geben die Mitarbeiter zum Beispiel Auskunft über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie das Krankengeld oder ambulante Kuren.

Fragen zur Pflegeversicherung (Tel.: -02) können etwa die Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder die Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen umfassen.

Beim Thema "gesundheitliche Prävention" (Tel.: -03) können die Berater über von den Kassen bezahlte Präventionsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen informieren.

Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es eigene Rufnummern:

Beratungsservice für Gehörlose / Telefax: - 07

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: - 08

Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon: - 09

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