Neue Qualitätsregeln für Ultraschall-Diagnostik
BERLIN (HL). Von der ab dem 1. April geltenden neuen Fassung der Qualitätsvereinbarung zur Ultraschall-Diagnostik versprechen sich KBV und GKV-Spitzenverband eine deutliche Qualitätsverbesserung. "Das macht deutlich, dass Vertragsärzte sich nicht mit dem Erreichten zufrieden geben, sondern aktiv zur Qualitätsverbesserung beitragen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Donnerstag in Berlin.