Neue Regeln für ambulante Klinikleistungen

Der Streit um Kliniköffnungen muss durch einen neuen Regelungsrahmen mit einer eigenen Gebührenordnung geschlichtet werden, fordert der GKV-Spitzenverband.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF (iss). Die seit Jahren andauernden Auseinandersetzungen über die ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser macht die Schaffung eines neuen Sektors "spezialärztliche Versorgung" mit klaren einheitlichen Regelungen erforderlich.

Davon geht Dr. Wulf-Dietrich Leber aus, Leiter der Abteilung Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband. "Wir müssen dazu kommen, einen spezialärztlichen Bereich zu definieren. Das klingt zwar sektorübergreifend, ist aber ein neuer Sektor", sagte Leber auf dem Deutschen Krankenhaustag während der Medica in Düsseldorf.

Die spezialärztliche Versorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene Facharztpraxen müsste ordnungspolitisch klar von der ambulanten und der stationären Versorgung abgegrenzt werden, sagte er. Hierzu müsse die Politik den Rahmen vorgeben. "Die Selbstverwaltung müsste das konkretisieren."

Regelungsbedarf für den neuen Sektor sieht Leber unter anderem beim Leistungskatalog, der Vergütung und der Zulassung. Für die Vergütung schwebt ihm eine Art "EBM-DRG-Hybrid" vor.

Die neue Gebührenordnung sollte stärker fallbezogen sein als der EBM, sagte er. "Wir brauchen eine Bereinigung von vergütungstechnischen Schmuddelecken", forderte Leber. Dazu gehöre die Abschaffung der bisherigen teilstationären Leistungen.

Auch eine Mengenregulierung hält der GKV-Experte für notwendig. "Man braucht wahrscheinlich Mengenvereinbarungen auf Landesebene." Für die Zulassung - etwa von Krankenhäusern oder Medizinischen Versorgungszentren - sollte ein spezieller Ausschuss zuständig sein, sagte er.

Nach den Vorstellungen Lebers sollte es für den spezialärztlichen Sektor sowohl kollektiv- als auch selektivvertragliche Regelungen geben. In den Kollektivvertrag gehört für ihn - wie allgemein im stationären Sektor - die Notfallversorgung. Elektive Leistungen sollten dagegen eher über Einzelverträge geregelt werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ein neuer Claim für Spezialisten?

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus