KBV-VV

Neue Satzung mit mehr Kontrollrechte

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich eine neue Satzung gegeben. Die Zustimmung der Versammlung war hoch.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die KBV und ihre Vertreterversammlung stehen vor organisatorischen Umwälzungen. Die Vertreterversammlung (VV) erhält eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung. Ein neu zu schaffendes inhaltlich unabhängiges Justiziariat soll künftig alle Organe, Gremien und die Geschäftsstelle der Vertreterversammlung rechtlich beraten.

Am Freitag haben die 60 Delegierten mit mehr als zwei Dritteln Zustimmung (gewichtet 44,05 Stimmen) eine neue Satzung beschlossen. Gegenstimmen gab es 12,9. Die Vertreterversammlung muss auf Druck des Gesundheitsministeriums seit diesem Jahr die Stimmen von Haus- und Fachärzten gewichten, um den Versorgungsbereichen Chancengleichheit einzuräumen.

Dritter Vorstand überflüssig?

In der Diskussion vor der Abstimmung wurde deutlich, dass die Delegierten mit der neuen Satzung ein Zeichen setzen wollten. Derzeit berät der Bundestag über ein Gesetz, das die interne und externe Aufsicht über die Organisationen des Gesundheitswesens stärken soll. Der Regierungsentwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes ist deutlich erkennbar von den Skandalen in der KBV um Immobilien und den Auseinandersetzungen im Vorstand beeinflusst.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisierte den Gesetzentwurf am Freitag als zu kleinteilig.Die Regelungen würden der Selbstverwaltung die Luft zum Atmen nehmen.Der Gesetzgeber will in der KBV als ausgleichendes Element einen dritten Vorstand etablieren, der weder dem haus- noch dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören soll. In der Vertreterversammlung und an der KBV-Spitze wird dass als überflüssig empfunden. In der neuen Satzung ist die Möglichkeit eines dritten Vorstandes gleichwohl angelegt. "Der Vorstand bestehe "aus mindestens zwei Mitgliedern" heißt es dort. "Dieser Hausarzt-Facharzt-Konflikt ist in Wirklichkeit eine Schimäre", sagte Gassen. Der Grund dafür liege allein darin, den Erfolg des KV-Systems zu schwächen.

Ausgestanden sind die Reibereien zwischen Haus- und Fachärzten nicht. "Die KBV ist im momentanen Zustand nur sehr bedingt handlungsfähig und nicht in der Lage, die hausärztliche Versorgung sicherzustellen", kommentierte Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, am Wochenende die letzte Vertreterversammlung der Legislatur. Er erwarte, dass der Hausärzteverband bis zu den Wahlen im März eng in die Entscheidungsprozesse der KBV und ihrer Fachausschüsse eingebunden werde.

Die VV erhält mit der neuen Satzung mehr Kontrollrechte als bisher. So hat nach dem am Freitag gefassten Beschluss die Vertreterversammlung nun ein weitreichendes Einsichtsrecht in alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen der Körperschaft. Zudem erhalten alle Mitglieder das Recht, schriftliche Anfragen an den Vorstand zu richten.

Sind sich 15 Mitglieder der VV einig, können sie ein Misstrauensvotum gegen die Vorsitzenden der Versammlung einleiten. Das bedarf dann einer Zweidrittelmehrheit.

Die Satzung ist mit dem Beschluss noch nicht in Kraft. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) muss sie zuvor genehmigen.

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