Direkt zum Inhaltsbereich

Ärztetag

Neue Vergütungsregeln für BÄK-Vorstand

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Vergütungsregelungen für Vorstandsmitglieder der Bundesärztekammer sind in der Satzung geändert worden. Damit werden die Regelungen aus dem Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 übernommen.

Darin wurden die Anforderungen an Vergütungsregelungen für Vorstandsmitglieder eines Vereins klargestellt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können Vereine nun vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit durch die Satzung abweichen und eine Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes beschließen.

Für den amtierenden BÄK-Vorstand ändern sich die derzeitigen pauschalen Vergütungen nicht. (bee)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Änderungsantrag beschlossen

Bundestag verschärft Terminmeldepflicht für Praxen

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikopatienten identifizieren

Osteoporose: So verhindern Sie die (nächste) Fraktur

Ein Jahr ePA

Hausarzt berichtet: „ePA gehört zum Praxisalltag“

Lesetipps
Schematische Darstellung der Lunge mit Bakterienbesiedlung.

© Working Moments / stock.adobe.com

Mikrobiomforschung

Atemwegs-Dysbiose befeuert Lungenerkrankungen