Neues Entgeltsystem: Zustimmung mit Vorbehalten
BERLIN (eb). Die Pläne der Bundesregierung für ein neues Entgeltsystem in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen stoßen auf Zustimmung und Widerspruch gleichermaßen.
Veröffentlicht:Chancen für eine leistungsgerechtere Vergütung sahen Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
"Die Möglichkeiten sind da, deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf", sagte BPtK-Chef Professor Rainer Richter. Eine schlechtere Versorgung psychisch Kranker zu höheren Kosten als heute befürchtete dagegen der ehemalige ärztliche Leiter des Klinikums Bremen Ost, Professor Peter Kruckenberg.
Der Entwurf der Regierung berücksichtige nicht ausreichend, dass psychisch Kranke eine "sehr individuelle therapeutische Begleitung" benötigten, sagte Kruckenberg.
Beide Äußerungen bezogen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem sie anstelle der bisherigen krankenhausindividuellen Vergütungen für die voll- und teilstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen bundeseinheitliche Entgelte einführen will.
Übergangsphase bis 2022
Ziel ist "ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem" in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen.
Einführungs- und Übergangsphasen bis zum Jahr 2022 sollen den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umstellung geben. Ab 2013 sollen sie das neue System bereits freiwillig einführen können.
Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft signalisierte deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum Zustimmung. Allerdings dürften die Kliniken nicht schlechter gestellt sein als heute.
Den gesetzlichen Krankenkassen gehe die Umstellung eigentlich nicht schnell genug, gab deren Vertreter Wulf-Dietrich Leber den Abgeordneten zu verstehen.