Neues Konzept zu Patientenverfügungen
BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.