Notärzte bald überflüssig?
Rettungassistenten soll es künftig nicht mehr geben - dafür Notfallsanitäter, denen mehr Aufgaben übertragen werden: So will es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. An den neuen Kompetenzen stören sich aber die bayerischen Notärzte. Sie befürchten, bald überflüssig zu werden.
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Die bayerischen Notärzte warnen vor zu großen Kompetenzen für die Notfallsanitäter.
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MÜNCHEN (sto). Die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) sieht Lücken beim Gesetzentwurf, der den Beruf des Notfallsanitäters neuregeln soll.
So sei es nicht akzeptabel, dass der neue Beruf des Notfallsanitäters als nichtärztlicher Heilberuf und nicht als Gesundheitsfachberuf eingeordnet wird, so der agbn-Vorsitzende Professor Peter Sefrin.
Die Einordnung als Heilberuf werde damit begründet, dass künftige Notfallsanitäter "invasive Maßnahmen" machen sollen, die ein Arzt in seiner sechsjährigen Ausbildung nicht erlernt, sondern erst im Rahmen der Weiterbildung sich aneignen kann, erläuterte Sefrin.
Einsatz des Notarztes könnte überflüssig werden
Im Entwurf werde dies als "eigenständiges Durchführen heilkundlicher Maßnahmen" bezeichnet, was den Einsatz des Notarztes überflüssig mache.
Und das, obwohl ausdrücklich ausgeführt werde, dass das Gesetz nicht zu einem "notarztfreien Rettungssystem" führen soll.
Als Beispiel nannte Sefrin die Einleitung einer Narkose unter den geschützten Bedingungen der Klinik mit der Möglichkeit der Rückversicherung bei möglichen Komplikationen.
Dafür brauche der Notarzt eine Zusatzqualifikation, die der künftige Notfallsanitäter mit der Eingangsqualifikation Realschulabschluss in drei Jahren erlernen soll.
Darüber hinaus sei der Notfallsanitäter nach der Substitution ärztlicher Leistungen wie beispielsweise dem Legen einer Thoraxdrainage oder einer Koniotomie nicht mehr verpflichtet, den Notarzt nachzualarmieren.
Der Sanitäter solle diese Maßnahmen in einem Praktikum im Krankenhaus am Patienten erlernen.
Notärzte: Wozu Schulung?
Wozu Notärzte eine gesonderte Schulung benötigen, wie beispielsweise in einem eigenen Kurs "Invasive Notfalltechniken", sei unerklärlich. "Dies führt zu einem neuen Bereich der Heilkunde", sagte Sefrin.
Mit der Erlaubnis, alle "erlernten Maßnahmen nicht nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes" vorzunehmen, sondern bereits bei "zu befürchtenden wesentlichen Folgeschäden", werde für die Übernahme ärztlicher Maßnahmen quasi eine Generalvollmacht erteilt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Notfallsanitäters liege somit auf der eigenständigen Leistungserbringung.