Entschließung im Bundesrat

Notrufe: Bundesländer fordern Bund auf, für genaue Standortdaten zu sorgen

Eigentlich sollte bei Notrufen die Übertragung metergenauer Standortdaten via Mobiltelefon kein Problem sein – ist es aber. Der für Telekommunikation zuständige Bund muss hier eine Regelungslücke schließen, fordert der Bundesrat.

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Bei Unfällen oder Feuerwehreinsätzen sind für die Einsatzkräfte genaue Angaben zum Standort unverzichtbar. Der Bundesrat fordert den Bund auf, hier regulatorisch eine Lücke zu schließen.

Bei Unfällen oder Feuerwehreinsätzen sind für die Einsatzkräfte genaue Angaben zum Standort unverzichtbar. Der Bundesrat fordert den Bund auf, hier regulatorisch eine Lücke zu schließen.

© Marcus Brandt/dpa

Berlin. Der Bundesrat fordert vom Bund, dass bei Notrufen durch Mobiltelefone hochgenaue Standortdaten übermittelt werden müssen. In einer Entschließung, die durch Sachsen eingebracht wurde, heißt es, gegenwärtig würden Vorgaben für die Barrierefreiheit in der EU-Richtlinie 2019/882 verfehlt.

Derzeit könne es vorkommen, dass bei mobil abgesetzten Notrufen den Leitstellen nur eine Funkzelle von mehreren hundert Quadratmetern angezeigt wird, obwohl metergenaue Daten im Mobilfunkgerät vorhanden seien, heißt es zur Begründung.

Eine Verpflichtung, die genauen Standortdaten der Endgeräte zu übertragen, gebe es aber nicht. Zwar können die Notrufleitstellen auf einen Advanced Mobile Location (AML) genannten Dienst der Hersteller von Betriebssystemen wie Apple oder Google zugreifen. Dabei handele es sich aber um einen Zusatzdienst, den die Kommunen für die Leitstellen zubuchen müssen. Zudem sei dessen Betrieb nicht dauerhaft gesichert.

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Der Bundesrat verweist darauf hin, dass der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Telekommunikation innehat. Insofern obliege ihm allein „die Regelungskompetenz für die Kommunikationsverbindung der Notrufe“.

Der Bund solle daher sicherstellen, dass die vorhandenen metergenauen Standortdaten beim Notruf auch übertragen und den Leitstellen zur Verfügung gestellt werden. Da die Fachausschüsse des Bundesrats die Entschließung bereits beraten haben, könnte das Plenum am 19. Dezember über die Vorlage abstimmen. (fst)

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