Nutzen von Arzneien soll sich nicht auf GKV-Sicht begrenzen
BERLIN (HL). Für eine relativ breite Definition des Nutzens bei der Arzneimittelbewertung hat sich der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Rainer Hess ausgesprochen. Er plädierte dafür, auch vermiedene Krankenhauseinweisungen, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung als Bewertungskriterien heranzuziehen.